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11.02.2019
Update: Gültigkeit von Freihandelsabkommen nach dem Brexit
Weitere Verträge ausgehandelt
Bonn (GTAI) – Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union verlieren alle Freihandelsabkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten bestehen, sowie weitere handelsbezogene Abkommen ihre Gültigkeit in Bezug auf das Vereinigte Königreich. Ziel der britischen Regierung ist es, die bestehenden Abkommen zu übernehmen. Sie sollen in bilaterale Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und dem jeweiligen Vertragspartner umgewandelt werden (sogenanntes „Roll-over“).
Die britische Regierung hat weitere Fortschritte verkündet. Folgende Freihandelsabkommen sollen ihre Gültigkeit behalten:
Assoziierungsabkommen mit Chile: Chile
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Simbabwe: EPA
Schweiz (siehe hierzu unsere Meldung vom 11. Februar 2019)
Berichte über aktuelle Verhandlungsfortschritte finden sich auf der Internetseite des britischen Parlaments: Internationale Abkommen
Eine Übersicht über den bisherigen Verhandlungsstand finden Sie in unserer Meldung vom 30. Januar 2019.