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Zollmeldung China Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

VR China – Zugelassene Waren im E-Commerce 2019

Bonn (GTAI) – Das chinesische Finanzministerium hat bekannt gegeben, welche Waren ab dem 1.1.2019 im grenzüberschreitenden E-Commerce gehandelt werden dürfen. Gestattet sind haltbare Lebensmittel, Körperpflegemittel, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe und Waren daraus, Lederwaren, Papier- und Papierwaren, Bücher, Spinnstoffe, Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen, Waren aus Keramik, Glas und Metallen, Werkzeuge, Maschinen und Elektrowaren, optische Waren und Zeichengeräte sowie Spielwaren und Sportartikel.

Der genaue Warenkreis ergibt sich aus der Liste, die als Anhang der Veröffentlichung vom 20.11.2018 veröffentlicht wurde. Die Liste (nur chinesisch) enthält neben den Warenbezeichnungen die chinesischen Zolltarifnummern. Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen. Es ist in gedruckter Form im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-8246-1058-7) oder auch kapitelweise im Internet abrufbar. In der weiteren Untergliederung gibt es nationale Unterschiede. MO.

Quelle: Veröffentlichung des chinesischen Finanzministeriums vom 20.11.2018 (nur chinesisch)

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