Umsatzsteuer im Golfkooperationsrat: aktueller Stand
Bis März 2024 haben vier von sechs Staaten des Golfkooperationsrates die Umsatzsteuer eingeführt: Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und das Sultanat Oman.
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Bis März 2024 haben vier von sechs Staaten des Golfkooperationsrates die Umsatzsteuer eingeführt: Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und das Sultanat Oman.
Nach fünf Verhandlungsrunden haben sich die Golfstaaten auf ein Abkommen mit Südkorea geeinigt.
Die Länder des Golfkooperationsrates und Jemen haben den Entwurf eines Standards für Elektrofahrzeuge notifiziert. Die Frist für Kommentare beträgt 60 Tage.
Im November 2023 wurde die fünfte Verhandlungsrunde abgeschlossen.
Bestimmte Einwegbeutel dürfen in Bahrain nicht mehr importiert, verkauft oder produziert werden.
Steuersatz steigt zum 1. Januar 2022.
Endgültige Maßnahme gilt für fünf Jahre.
Produkte aus Freizonen des Golfkooperationsrates sind nicht mehr vom Zoll befreit.
Das Webportal der EU-Kommission bietet Informationen über Zölle, Steuern, Produktregeln und Anforderungen für alle EU-Mitgliedstaaten und über 120 Staaten weltweit.
Bonn (GTAI) - Nach Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten führt Bahrain als dritter GCC-Staat zum 1. Januar 2019 eine Umsatzsteuer ein. Das entsprechende Gesetz „VAT Decree Law No. 48 of 2018“ wurde am 7. Oktober 2018 verabschiedet.
Der Regelsteuersatz liegt bei fünf Prozent und gilt auch für Einfuhren. Neben dem Regelsteuersatz ist für einzelne Produkte und Dienstleistungen, etwa im Bildungs- und Gesundheitsbereich, ein Steuersatz von derzeit Null Prozent vorgesehen. Bestimmte Umsätze...