Brasiliens Importeure nutzen "Ex-tarifario" Regime in 2022 weiter
Die Hoffnung vieler Importeure hat sich erfüllt: Anfang April 2022 verlängerte die Regierung Zollsenkungen für viele Produkte im "Ex-tarifário" Regime zunächst bis Ende 2025.
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Die Hoffnung vieler Importeure hat sich erfüllt: Anfang April 2022 verlängerte die Regierung Zollsenkungen für viele Produkte im "Ex-tarifário" Regime zunächst bis Ende 2025.
Präsident Nicolás Maduro hat die Zölle und die Mehrwertsteuer für mehr als 2.000 Produkte deutlich gesenkt.
Brasilien und Uruguay haben vereinbart, dass Importeure in den Freizonen beider Länder hergestellte Produkte mit Mercosur-Ursprung jeweils abgabenfrei einführen können.
Die WTO befindet sich derzeit in turbulenten Zeiten, sodass ein zukunftsfähiges Handelssystem unausweichlich scheint.
Zur Förderung technologischer Innovationen senkt Brasilien regelmäßig die Zölle auf Kapitalgüter und IT-Produkte. Das "ex tarifario" Regime gilt zunächst bis 31. Dezember 2021.
Das Ende Juni 2019 erfolgreich ausverhandelte Handelsabkommen ist Teil eines umfassenden Assoziierungsabkommens. Seit Juli 2021 sind die Zollabbauprogramme veröffentlicht.
Das Wirtschaftssekretariat hat die aufgrund verschiedener Präferenzabkommen für 2021 geltenden Zollpräferenzen Mexikos gegenüber seinen südamerikanischen Partnern veröffentlicht.
Bonn (GTAI) – Das im Jahr 2010 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen Ägypten und den Mitgliedstaaten des Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay ist am 1. September 2017 in Kraft getreten.
Das Abkommen sieht einen schrittweisen Zollabbau innerhalb von zehn Jahren für die in den Anhängen des Abkommens aufgeführten Ursprungswaren der Vertragsparteien vor. Zollpräferenzen gelten sowohl für landwirtschaftliche Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse als auch für...
Das Abkommen ist seit 1. April 2016 in Kraft
Bonn (gtai) – In Uruguay ist am 18.3.2015 ein neues modernisiertes Zollgesetz (Código Aduanero de la República Oriental del Uruguay) in Kraft getreten. Das Gesetz 19.276 beinhaltet unter anderem Neuerungen zu den besonderen Zollverfahren und Zollstraftatbeständen sowie die Möglichkeit einer Vorabanfrage von Zollbeteiligten zur Anwendung der Zollgesetzgebung in einem konkreten Fall (consulta previa).