Zugang zum Patentschutz in Georgien wird erleichtert
Das Validierungsabkommen zwischen Georgien und dem Europäischen Patentamt (EPA) ist am 15. Januar 2024 in Kraft getreten.
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Das Validierungsabkommen zwischen Georgien und dem Europäischen Patentamt (EPA) ist am 15. Januar 2024 in Kraft getreten.
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Niedrige Steuersätze und unkomplizierte Gründungsverfahren machen Georgien zu einem interessanten Standort für unternehmerische Aktivitäten. Ein erster rechtlicher Überblick.
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Die Gewinnsteuer für die Finanzbranche wird auf 20 Prozent angehoben. Zeitgleich wird der Nullsatz für die Dividendensteuer eingeführt.
In Georgien ist das neue Gesetz über die Mediation (Nr. 4954-I) vom 18. September 2019 zu beachten.
Das georgische Gesellschaftsrecht wurde modernisiert und mit dem EU-Gesellschaftsrecht harmonisiert.
Deutschland und Georgien unterzeichneten das Änderungsprotokoll zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.