Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Europa
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
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Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Das Arbeidsmiljøloven ist wohl das wichtigste Gesetz im norwegischen Arbeitsrecht. Nun erhält es ein Update – einige Neuerungen gelten seit 1. Januar 2024, andere folgen zum 1. Juli 2024.
Die EU nimmt eine inflationsbedingte Bereinigung der Größenkriterien im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinie vor. Es ist die erste Anpassung seit 2013.
Ein neues Übereinkommen ermöglicht es, bis zu 49,99 Prozent der Arbeitszeit als Telearbeit im Wohnsitzstaat zu erbringen – und zwar ohne Wechsel des Sozialversicherungssystems.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
Das „Lov om endringer i arbeidsmiljøloven“ bringt neue Arbeitnehmerrechte, die über die eigentliche Arbeitgeberin hinaus gelten.
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Größere Unternehmen müssen nach dem sog. Transparenzgesetz zukünftig Sorgfaltsprüfungen in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen durchführen.
Seit dem 1. November 2021 sind Unternehmen verpflichtet, Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern vorzuhalten. Eine Eintragungspflicht in das Register besteht noch nicht.
Das von der Europäischen Kommission letzte Woche vorgestellte Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen.