Tier- und Pflanzengesundheit, Lebensmittelsicherheit
Einige Waren dürfen nur mit einem Hygienezertifikat oder Sanitärzertifikat eingeführt werden.
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Einige Waren dürfen nur mit einem Hygienezertifikat oder Sanitärzertifikat eingeführt werden.
Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Verbote und Beschränkungen.
Autorisierte Inspektionsfirmen prüfen vor dem Versand, ob bestimmte Waren den geltenden Normen entsprechen. Für deren Zollabfertigung ist ein Konformitätszertifikat vorzulegen.
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist möglich, wenn die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörden erfüllt sind.
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben. Waren aus der EU können im Rahmen des Interim-WPA von Zollpräferenzen profitieren.
Für den Vertrieb von Waren in Côte d’Ivoire sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Côte d'Ivoire ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen. Mit der EU besteht ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das beidseitig Zollpräferenzen gewährt.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der besonderen Zollverfahren überführt werden.