Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Europa
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
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Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Am 22. September 2023 hat der Bundesrat Eckwerte für eine Anhörung festgelegt und zugleich bekräftigt, dass das schweizerische CSR-Recht international abgestimmt werden soll.
Die Regierung konsultiert zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung. Wichtigste Einzelmaßnahme soll die Einführung eines neuen Registers der wirtschaftlichen Eigentümer sein.
Ein neues Übereinkommen ermöglicht es, bis zu 49,99 Prozent der Arbeitszeit als Telearbeit im Wohnsitzstaat zu erbringen – und zwar ohne Wechsel des Sozialversicherungssystems.
Der Standardsatz der schweizerischen Mehrwertsteuer wird ab dem Jahr 2024 auf 8,1 Prozent angehoben. Auch der reduzierte sowie der Sondersatz steigen an.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
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Die neue ergänzende Schiedsordnung für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und die Musterschiedsklausel gelten ab 1. Januar 2023. Zudem wird das Obligationenrecht angepasst.
Das überarbeitete schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz wird nicht wie geplant in diesem Jahr in Kraft treten.
Im Juli 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Publikation „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2021“.