Besondere Zollverfahren
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
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Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr kann eine Waren im Zuge ihrer Einfuhr auch zu anderen (besonderen) Zollverfahren angemeldet werden.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Südafrika verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
In Tansania eingeführte Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Nach Durchführung der Risikoanalyse werden die Einfuhrwaren auf eins der verschiedenen Abfertigungskanäle geleitet. Dies hängt unter anderem vom Charakter der Waren ab.
Zoll und Einfuhr kompakt - Mexiko gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Neben der Möglichkeit, Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu lassen, können Importeure besondere Zollverfahren nutzen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Kolumbien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Schutzmaßnahmen, Verbote und Beschränkungen.
Die Zollabwicklung hängt in Peru mit der Höhe des Warenwertes zusammen. Importeure müssen dabei unterschiedliche Voraussetzungen beachten.