Kennzeichnungsvorschriften
Für den Vertrieb von Waren in Norwegen sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
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Für den Vertrieb von Waren in Norwegen sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Auf bestimmte Waren erhebt Norwegen Verbrauchsteuern. Dazu zählen beispielsweise Alkohol, Tabak, Schokolade oder Fahrzeuge. Daneben gibt es diverse Umwelt- und Klimaschutzabgaben.
Norwegen setzt bei der Zollabfertigung auf digitale Prozesse.
Norwegen ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), unterhält aber durch die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum sehr enge wirtschaftliche Beziehungen zur EU.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Norwegen ist kein EU-Mitglied. Dennoch gelten die Bestimmungen des Binnenmarktes, da das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Einfuhren aus der EU unterliegen weniger strengen Regeln als Importe aus anderen Drittländern.
Die Ursprungsregeln werden am 1. Januar 2025 in Kraft treten.