Zollverfahren
Neben der Möglichkeit, Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu lassen, können Importeure besondere Zollverfahren nutzen.
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Neben der Möglichkeit, Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu lassen, können Importeure besondere Zollverfahren nutzen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Kolumbien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Schutzmaßnahmen, Verbote und Beschränkungen.
Die Zollabwicklung hängt in Peru mit der Höhe des Warenwertes zusammen. Importeure müssen dabei unterschiedliche Voraussetzungen beachten.
Zoll und Einfuhr kompakt - Peru gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben, Schutzmaßnahmen, Verbote und Beschränkungen.
Neben der Abfertigung zum freien Verkehr können Importeure besondere Zollverfahren nutzen.
Die Einfuhrwaren verbleiben in amtlichen Lagern, bevor sie zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Zoll und Einfuhr kompakt - Chile gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Mauritius verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
Mit dem Zollpassierscheinheft können Messe- und Ausstellungswaren vorübergehend abgabenfrei in Saudi-Arabien eingeführt werden.
Peru ist der 79. Mitgliedstaat, das dritte Land nach Mexiko und Chile in Lateinamerika, das dem ATA–Übereinkommen beitritt.