Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrolle
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur mit einer Genehmigung eingeführt werden. Darüber hinaus sind zumeist noch weitere Dokumente erforderlich.
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Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur mit einer Genehmigung eingeführt werden. Darüber hinaus sind zumeist noch weitere Dokumente erforderlich.
Einige Waren dürfen nur mit einem Hygiene- oder Sanitärzertifikat eingeführt werden. Besonderheiten sind vor allem bei der Einfuhr von Pflanzen und Tieren zu beachten.
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bei Rindern in der Nordwestprovinz der Republik Südafrika.