Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
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Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Neben Anforderungen an Lebensmittelsicherheit müssen für den Export bestimmter Nahrungsmittel nach Saudi-Arabien auch Halal-Zertifikate eingeholt werden.
Ausländische Hersteller von Lebensmitteln, die nach China liefern wollen, müssen sich zuvor beim chinesischen Zoll registrieren.
Der Entwurf zu den neuen Lebensmittelvorschriften soll die bestehenden Vorschriften aus dem Jahr 1999 ersetzen.
Besondere Vorgaben für den Marktzugang bestehen für zahlreiche Waren, darunter Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe und Spielzeug.
Herkunftsbezeichnungen wie "Made in EU" oder "Made in Europe" werden in den GCC-Staaten aus Gründen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen nicht anerkannt.
Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Längere Übergangsfristen für bestimmte Kennzeichnungspflichten.
Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Das Finanzministerium verpflichtet Hersteller und Importeure, die erfassten Lebensmittel ab 1. Mai 2022 mit digitalen Steuermarken zu versehen.