Überblick über die Voraussetzungen für den Marktzugang
Besondere Marktzugangsvoraussetzungen bestehen für zahlreiche Waren, darunter Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe und Spielzeug.
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Besondere Marktzugangsvoraussetzungen bestehen für zahlreiche Waren, darunter Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe und Spielzeug.
Die Angabe des Ursprungslandes ist für eine Reihe von Waren obligatorisch. Fehlt diese Angabe, sind die Waren von der Einfuhr und dem Verkauf ausgeschlossen.
Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Neben Anforderungen an Lebensmittelsicherheit müssen für den Export bestimmter Nahrungsmittel nach Saudi-Arabien auch Halal-Zertifikate eingeholt werden.
Ausländische Hersteller von Lebensmitteln, die nach China liefern wollen, müssen sich zuvor beim chinesischen Zoll registrieren.
Der Entwurf zu den neuen Lebensmittelvorschriften soll die bestehenden Vorschriften aus dem Jahr 1999 ersetzen.
Herkunftsbezeichnungen wie "Made in EU" oder "Made in Europe" werden in den GCC-Staaten aus Gründen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen nicht anerkannt.
Längere Übergangsfristen für bestimmte Kennzeichnungspflichten.
Das Finanzministerium verpflichtet Hersteller und Importeure, die erfassten Lebensmittel ab 1. Mai 2022 mit digitalen Steuermarken zu versehen.