Zulassungs- und Registrierungspflichten
Inländische und ausländische Nahrungsmittel, pharmazeutische und medizinische Produkte unterliegen in Mexiko Genehmigungs-, Zulassungs- und Registrierungspflichten.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Inländische und ausländische Nahrungsmittel, pharmazeutische und medizinische Produkte unterliegen in Mexiko Genehmigungs-, Zulassungs- und Registrierungspflichten.
Lebensmittel, Medikamente und Chemikalien können nur mit vorheriger Registrierung und Genehmigung der zuständigen Behörde NAFDAC eingeführt werden.
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur mit einer Genehmigung eingeführt werden. Darüber hinaus sind zumeist noch weitere Dokumente erforderlich.
Der "Food and Drugs Act" gibt Vorschriften, Sicherheits- und Qualitätsstandards für Lebensmittel, pflanzliche Produkte, Arzneimittel, kosmetische und medizinische Produkte vor.
Besondere Vorgaben für den Marktzugang bestehen für zahlreiche Waren, darunter Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe und Spielzeug.
Einige Waren dürfen nur mit einem Hygiene- oder Sanitärzertifikat eingeführt werden. Besonderheiten sind vor allem bei der Einfuhr von Pflanzen und Tieren zu beachten.
Bestimmte Waren dürfen nur in Ghana eingeführt werden, wenn sie die Einfuhrbedingungen der zuständigen Behörden erfüllen.
Einfuhrerleichterung für verschiedene Warengruppen.