EU Customs & Trade News
Ägypten
Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Beitritt der Ukraine
23.07.2017
Bonn (GTAI) – Der Gemischte Ausschuss des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln hat die Ukraine eingeladen, dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beizutreten. Der entsprechende Beschluss trat am 16.Mai 2017 in Kraft.
Hintergrund des Beschlusses ist der schriftliche Beitrittsantrag der Ukraine vom 12. September 2016. Nach Artikel 5 Absatz 1 des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln können Drittländer Vertragspartei des Übereinkommens werden, sofern zwischen dem Bewerberland und mindestens einer Vertragspartei des Übereinkommens ein Freihandelsabkommen mit Präferenzursprungsregeln geschlossen wurde. Die Ukraine hat Freihandelsabkommen mit mehreren Vertragsparteien geschlossen und erfüllt damit die Voraussetzungen nach Artikel 5 Absatz 1.
Quelle:
Beschluss Nr. 1/2017 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 16. Mai 2017 über den Antrag der Ukraine auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln [2017/1367]; ABl. L 191 vom 22.7.2017, S. 11.