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Rechtsmeldung | Algerien | Investitionsrecht

Neue Negativliste im Investitionsrecht Algeriens

Am 22. April 2021 hat das Land eine lang erwartete Liste von Sektoren im Gesetzblatt veröffentlicht, in denen ausländische Investoren Beschränkungen unterliegen.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Bereits das Finanzgesetz vom 30. Dezember 2019 (in Verbindung mit dem Nachtragshaushalt vom 4. Juni 2020) hat in Algerien den normativen Ansatz für eine weitreichende Aufhebung der bisherigen Beschränkungen für ausländische Investoren im Land geschaffen. Diese können seitdem in vielen Bereichen vollständig frei investieren. Allerdings haben diese Gesetze der Verwaltung auch ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, Sektoren zu bestimmen, in welchen weiterhin eine algerische Mehrheitsbeteiligung erforderlich ist.

Von dieser Möglichkeit hat die algerische Regierung nun mit dem Dekret Nr. 21-145 vom 17. April 2021 Gebrauch gemacht. Dort werden drei Sektoren (pharmazeutische Industrie, Energie und Bergbau sowie Transport) mit insgesamt 44 beschränkten Aktivitäten aufgezählt. Ausländische Investitionen in die algerische Rüstungs- und Verteidigungsindustrie sind seit jeher beschränkt und bleiben das auch weiterhin.

Erwähnenswert ist, dass sich der Kfz-Sektor sowie der Bereich von Banken und Versicherungen nicht mehr auf der Liste der beschränkten Sektoren finden und nun für ausländische Investoren attraktiver werden könnten.

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