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24.11.2015
Bonn (gtai) – Die Eurasische Wirtschaftskommission hat für LED-Streifen und Kinderschlitten Einreihungshinweise veröffentlicht.
LED-Streifen bestehend aus einer Basis mit aufgebrachten stromleitenden Bahnen, auf denen elektronische Bauteile – Leuchtdioden und strombegrenzende Widerstände, die einen für die Leuchtdioden notwendigen Betriebszustand gewährleisten, aufgebracht sind, werden in der Warengruppe 8543 der Warennomenklatur der Eurasischen Wirtschaftsunion eingereiht.
Kinderschlitten, die für das Fahren/den Transport von Kindern auf Schnee und Eis bestimmt sind und von Hand angestoßen oder gezogen werden müssen, sind in der Warengruppe 8716 der Warennomenklatur der Eurasischen Wirtschaftsunion einzureihen.
Quelle: Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 17.11.15 Nr. 152 (Kinderschlitten)
Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 17.11.15 Nr. 153 (Leuchtdioden)