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Zollmeldung Armenien
19.05.2015
Bonn (gtai) – Die Eurasische Wirtschaftskommission hat die Übergangsbestimmungen für das „Technische Reglement der Tabakerzeugnisse“ veröffentlicht. Dieses tritt zum 15.5.16 in Kraft. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass bis zum 15.11.17 alle vor Inkrafttreten des TR herausgegebenen Konformitätsbewertungsbestätigungen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt gültig bleiben. Bis dahin sind auch die Herstellung und das Inverkehrbringen der bewerteten Erzeugnisse erlaubt.
Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die zuvor keinen Konformitätsbewertungsanforderungen unterlagen, sind bis zum 15.11.16 erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass der Verkauf der bereits in Verkehr gebrachten Erzeugnisse auch über die Fristen hinaus zulässig ist, solange diese in den genannten Zeiträumen rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.
Eine Tabelle aller beschlossenen Technischen Reglements sowie deren Übergangsbestimmungen finden Sie hier.
Quelle: Entscheidung des Eurasischen Wirtschaftskommission vom 12.5.15 Nr. 53