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Zollmeldung EFTA
26.06.2015
Bonn (gtai) – Vertreter der EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein) und der Zentralamerikanischen Staaten Costa Rica, Panama und Guatemala haben am 22.6.2015 das Protokoll zum Beitritt Guatemalas zum Freihandelsabkommen EFTA/Zentralamerikanische Staaten unterzeichnet. Das Abkommen ist seit August/September 2014 zwischen den EFTA-Staaten und Costa Rica und Panama in Kraft.
Neben den Regelungen zum Warenhandel enthält das Abkommen auch Regelungen zum Handel mit Dienstleistungen, zu Investitionen, zum Wettbewerb, zum Schutz des geistigen Eigentums, zu Nachhaltigkeit, zum Abbau technischer Handelshemmnisse sowie zum öffentlichen Beschaffungswesen.
Mit Inkrafttreten des Beitritts von Guatemala zum Freihandelsabkommen wird der Marktzugang für EFTA-Ursprungswaren verbessert. Bei Industrieprodukten (einschließlich Fisch und Meeresprodukte) und bei verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten gewährt Guatemala der EFTA Marktzugangsbedingungen vergleichbar denen im Freihandelsabkommen der EU mit den Zentralamerikanischen Staaten. Der Zollabbau in Guatemala für Ursprungswaren der EFTA-Staaten erfolgt mit Inkrafttreten des Abkommens bzw. für sensiblere Waren in einem Übergangszeitraum von 5 bis 15 Jahren.
Weitere Informationen zum Abkommen einschließlich der Vertragstexte sind auf der Internetseite der EFTA zu finden.
Die 2012 mit Honduras aufgenommenen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen sind weiterhin ausgesetzt. Mit den beiden verbleibenden Zentralamerikanischen Staaten El Salvador und Nicaragua wurde bisher noch nicht verhandelt.