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Zoll
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Zollmeldung EFTA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Das multilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und Ecuador ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.
09.11.2020
Von Melanie Hoffmann
Das Abkommen zwischen der Europäischen Freihandelszone (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Ecuador wurde bereits am 25. Juni 2018 unterzeichnet und trat nun zum 1. November 2020 in Kraft.
Das Abkommen umfasst dabei folgende Themen:
Für die meisten Erzeugnisse der Kapitel 25-97 ist der Zollabbau asymmetrisch. Die EFTA-Länder werden ihre Zölle mit Inkrafttreten des Abkommens in einem Schritt aufheben. In Ecuador erfolgt die Befreiung/Ermäßigung von Zöllen schrittweise.
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