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Rechtsmeldung EU Kaufrecht

Belgien modernisiert sein Verbraucherschutzrecht

Mit Gesetz vom 20. März 2022 hat Belgien das Gewährleistungsrecht für Kaufverträge mit Verbrauchern (B2C) geändert und an europäische Vorgaben angepasst.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Die belgische Umsetzung der Richtlinien 770 (digitale Inhalte) und 771 (Kaufverträge) aus 2019 in nationales Recht, die eigentlich bis Ende 2021 hätte geschehen müsse, tritt nun zum 1. Juni 2022 in Kraft.

Geändert werden die Artikel 1649bis bis 1649octies des alten Code Civil, für die Aufnahme der neuen Regeln zu digitalen Inhalten wird ein neuer Titel VIbis eingefügt. Ebenfalls geändert wurde Artikel 589 der belgischen Zivilprozessordnung, der die Zuständigkeit für Streitfälle aus den neuen Regeln den Unternehmensgerichten (tribunaux d’entreprises) zuweist. Im ebenfalls ergänzten Buch XV des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs wurde der „Inspection economique“ das Recht gegeben, Verstöße gegen die neuen Regeln öffentlich-rechtlich zu ahnden und zu sanktionieren.

In inhaltlicher Hinsicht hat sich Belgien dafür entschieden, die Umkehr der Beweislast für das Vorliegen des Mangels bei Übergabe nicht nur für die in der Richtlinie als Mindestmaß vorgeschriebenen zwölf Monate, sondern für zwei Jahre vorzuschreiben.

Die Vorschriften des neuen Kaufrechts gelten für Verträge, die ab dem 1. Juni 2022 geschlossen werden. Im Gegensatz dazu beginnen die neuen Vorschriften betreffend digitale Inhalte auch für schon laufende Verträge am 1. Juni, sofern ab diesem Tag digitale Dienste bereitgestellt werden.

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