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EU / TürkeiZollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
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EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
24.04.2019
Bonn (GTAI) – Auf die Einfuhr von bestimmten Regenbogenforellen mit Ursprung in der Türkei gilt ein Ausgleichszoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/309 der Kommission vom 26. Februar 2015 eingeführt wurde (siehe hierzu unsere Meldung vom 27. Februar 2015). Diese Antisubventionsmaßnahme tritt am 28. Februar 2020 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinschaftshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass die Subventionierung und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahme wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden.
Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Referat H-1, CHAR 4/39
1049 Brüssel, Belgien
E-Mail: TRADE-defence-complaints@ec.europa.eu
Quelle:
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 209 vom 20. Juni 2019, S. 34.