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EU Customs & Trade News EU
02.06.2016
Bonn (gtai) - Die EU-Kommission hat mit Wirkung vom 3.6.2016 den Anwendungsbereich für das Einfuhrverbot von getrockneten Bohnen aus Nigeria erweitert und die Geltungsdauer des Einfuhrverbots verlängert. Neben getrockneten Bohnen aus Nigeria, die unter dem KN-Code 0713 39 00 angemeldet werden, sind künftig auch getrocknete Bohnen mit Ursprung in Nigeria, die unter den KN-Codes 0713 35 00 und 0713 90 00 angemeldet werden, vom Einfuhrverbot betroffen.
Auch bei diesen Bohnen wurden Kontaminierungen mit dem unzulässigen Wirkstoff Dichlorvos festgestellt.
Das andauernde Vorhandensein von Dichlorvos in aus Nigeria eingeführten getrockneten Bohnen und der Umsetzungsgrad eines Aktionsplans Nigerias für den integrierten Pflanzenschutz und Höchstgehalte an Rückständen von Pestiziden lassen nicht den Schluss zu, dass die lebensmittelrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Pestizidrückstände kurzfristig eingehalten werden können. Die Dauer des 2015 eingeführten Einfuhrverbots wird daher um weitere drei Jahre bis 30. Juni 2019 verlängert, damit Nigeria geeignete Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und die erforderlichen Garantien bieten kann.
Hinsichtlich des 2015 eingeführten Einfuhrverbots siehe auch unsere Meldung vom 19.6.2015.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2016/874 der Kommission vom 1. Juni 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/943 über Sofortmaßnahmen zur Aussetzung der Einfuhr getrockneter Bohnen aus Nigeria; ABl. L 145 vom 2.6.2016, S. 18.