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30.12.2015
Verordnung (EU) 2015/2448 des Rates vom 14. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren; ABl. L 345 vom 30.12.2015, S. 1.
Anmerkung:
Um die ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten Waren, die in der Union in unzureichendem Maße hergestellt werden, zu gewährleisten und um Marktstörungen bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 319) autonome Zollkontingente für diese Waren eröffnet. Unter diese Zollkontingente fallende Waren können zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden.
Die Maßnahme wird laufend überprüft. Danach werden bei drei Waren die TARIC-Codes mit Blick auf Änderungen bei der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur geändert. Bei zwei Waren ist es der Klarheit halber unter Berücksichtigung der neuesten Produktentwicklungen erforderlich, die Warenbezeichnung zu ändern. Bei fünf Waren werden die Kontingentsmengen erhöht und bei einer Ware gesenkt. Aus Gründen der Klarheit wird die Fußnote zu einer Ware gestrichen. Bei zwei Waren wird das bisher bestehende autonome Zollkontingent zum 1.1.2016 geschlossen, da die Gewährung nicht mehr im Interesse der Union liegt.
Die geänderte Verordnung tritt am 30. Dezember 2015 in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2016.