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Zoll
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Zollmeldung EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
22.07.2019
Bonn (GTAI) – Am 18. Juli 2019 unterzeichnete das Vereinigte Königreich das Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika, um den Handel mit Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama auch nach einem EU-Austritt unter geregelten Bedingungen fortzuführen.
Das Abkommen ermöglicht unter anderem einen zollfreien Handel von Industriegütern sowie Agrar- und Fischereiprodukten. Die Briten sollen vor allem von den günstigen Garnelen aus Honduras und Früchten aus Costa Rica profitieren. Die Verbraucher aus Zentralamerika erhalten dagegen Zollvergünstigungen beim Kauf von Getränken und Autos.
Auch dieses Abkommen fußt primär auf dem Abkommen zwischen der EU und Zentralamerika und spiegelt demnach zum größten Teil den Inhalt des EU-Zentralamerika-Abkommens wider.
Das VK-Zentralamerika-Abkommen findet Anwendung, sobald das EU-Zentralamerika-Abkommen für das VK an Geltung verliert. Dies wird entweder bei einem Austritt mit Austrittsabkommen nach der Übergangsphase oder bei einem „No-Deal-Brexit“ direkt am 31. Oktober 2019 sein.
Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, unterliegt es derzeit den nationalen parlamentarischen Verfahren aller beteiligten Länder.