Mehr zu:
EUZollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Zoll
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
20.02.2017
Durchführungsverordnung (EU) 2017/285 der Kommission vom 15. Februar 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 42 vom 18.2.2017, S. 5.
Anmerkung:
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Ein ferngesteuerter Hubschrauber mit mehreren Rotoren (eine sogenannte Drohne) mit einer Diagonalen von 35 cm und einem Gewicht von 1 030 g, mit einer Fernsteuerung in einer Verpackung für den Einzelhandel aufgemacht.
Der Hubschrauber verfügt über ein Stabilisierungssystem, Wi-Fi und ein GPS-Modul. Die maximale Fluggeschwindigkeit beträgt etwa 54 km/h und die Flugdauer 25 Minuten.
Die Fernsteuerung sendet auf einer Frequenz von 2,4 GHz und wird mit vier Batterien betrieben.
Der Hubschrauber wird mithilfe der Fernsteuerung (im Freien) über eine Entfernung von bis zu 1 000 m gesteuert.
Einreihung nach 8802 11 00