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EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
30.04.2019
Durchführungsverordnung (EU) 2019/643 der Kommission vom 15. April 2019 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 110 vom 25. April 2019, S. 1.
Anmerkung:
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
„Eine Ware bestehend aus einer 48,26 cm (19 Zoll) langen, rechteckigen Stahlplatte und rechteckigen Kunststoffklammern.
Die Klammern sind im rechten Winkel zur Platte angebracht und haben an ihrer kurzen Seite gegenüber der Platte eine Öffnung.
An beiden Enden der Platte befinden sich Bohrungen, die es ermöglichen, die Platte auf Stahlschränke von gleicher Länge wie die Ware (19 Zoll), die in der Telekommunikation, Datenverarbeitungssystemen usw. verwendet werden können, aufzuschrauben.
Die Ware ist zur Ordnung von Kabeln in den Schränken bestimmt.“
Die Ware ist als "andere Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel" einzureihen.
Einreihung nach 8302 42 00