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19.09.2017
Bonn (GTAI) - Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Das Protokoll wurde bereits seit dem 1. Februar 2017 vorläufig angewendet, siehe hierzu unsere Meldung.
Quelle:
Informationen über das Inkrafttreten des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union; ABl. L 238 vom 16. September 2017, S. 8.