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15.12.2016
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits; ABl. L 340 vom 15.12.2016, S. 1.
Anmerkung:
Die Europäische Union und die Republik Ghana haben den Abschluss der für die vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (ABl. L 287 vom 21.10.2016, S.3) erforderlichen Verfahren notifiziert. Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Ghana ab dem 15. Dezember 2016 vorläufig angewandt.