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11.01.2018
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/36 des Rates vom 10. Januar 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen; ABl. L 6 vom 11. Januar 2018, S. 48.
Anmerkung:
Eine Person wird von der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen. Anhang I des Beschlusses 2012/285/GASP wird entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2018/31 des Rates vom 10. Januar 2018 zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen; ABl. L 6 vom 11. Januar 2018, S. 1.
Anmerkung:
Mit der vorliegenden Durchführungsverordnung wird der oben erläuterte Beschluss umgesetzt. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 wird entsprechend geändert.