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17.07.2018
Beschluss (GASP) 2018/1006 des Rates vom 16. Juli 2018 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven; ABl. L 180 vom 17. Juli 2018, S. 24.
Anmerkung:
Mit dem vorliegenden Beschluss wird ein Rahmen für gezielte Sanktionen gegenüber den Malediven geschaffen. Die Maßnahmen zielen auf Personen und Organisationen, die für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit und schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Sollte sich die Situation auf den Malediven nicht verbessern, können Einreisebeschränkungen verhängt und Gelder eingefroren werden. Bisher wurden allerdings noch keine einzelnen Personen oder Organisationen benannt.
Verordnung (EU) 2018/1001 des Rates vom 16. Juli 2018 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven; ABl. L 180 vom 1. Juli 2018, S. 1.
Anmerkung:
Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt.