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04.03.2015
Durchführungsverordnung (EU) 2015/324 des Rates vom 2. März 2015 zur Durchführung von Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik; ABl. L 58 vom 3.3.2015, S. 39.
Anmerkung:
Aktualisierung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014.
Grundlage ist der Beschluss des gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Zentralafrikanischen Republik eingesetzten Sanktionsausschusses vom 31.12.2014, wonach eine Person von der Liste der Personen gestrichen wird, die den Maßnahmen gemäß den Nummern 30 und 32 der Resolution 2134 (2014) des VN-Sicherheitsrates unterliegen.
Die Änderung ist am 3.3.2015 in Kraft getreten.
Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/336 des Rates vom 2. März 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik; ABl. L 58 vom 3.3.2015, S. 79.
Anmerkung:
Aktualisierung der Liste der Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden.
Grundlage ist der Beschluss des gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Zentralafrikanischen Republik eingesetzten Sanktionsausschusses vom 31.12.2014, wonach eine Person von der Liste der Personen gestrichen wird, die den Maßnahmen gemäß den Nummern 30 und 32 der Resolution 2134 (2014) des VN-Sicherheitsrates unterliegen.
Der Beschluss ist am 3.3.2015 in Kraft getreten.