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EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
13.06.2019
Bonn (GTAI) – Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden an einer Stelle geändert: .
KN-Unterposition „0408 99 80 andere“, letzter Absatz:
„Hierher gehören pasteurisierte flüssige Vogeleier, deren organoleptische Eigenschaften mit denen frischer Vogeleier vergleichbar sind, auch solche, die geringe Mengen an zugesetztem Wasser und chemischen Konservierungsstoffen (z. B. Zitronensäure (E 330)) enthalten.“
Quelle:
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 192 vom 7. Juni 2019, S. 25.