Zollbericht
EU
Internationale Handelsabkommen
Pan-Euro-Med: Vorschläge für ein flexibleres Abkommen
Am 24. August 2020 verabschiedete die Europäische Union (EU) ein Paket mit Vorschlägen zur Modernisierung des Abkommens, um den Handel zwischen den Vertragsparteien zu steigern.
07.09.2020
Von Melanie Hoffmann
Das Paket, welches aus 21 Vorschlägen besteht, strebt dabei ein moderneres Abkommen mit flexibleren und wirtschaftsfreudlicheren Ursprungsregeln in den bilateralen Abkommen der EU mit den 20 Vertragsparteien des Übereinkommens an. Vor allem der Bereich der Logistik soll durch die neuen Regeln verbessert werden, da unter anderem die Ausstellung von Ursprungsnachweisen erleichtert werden soll.
Folgende Erleichterungen wurden dabei vorgeschlagen:
- Einfachere produktspezifische Regeln, beispielsweise durch die Beseitigung kumulativer Anforderungen, Schwellenwerte für die lokale Wertschöpfung, eine bessere Anpassung an die Produktionsanforderungen der EU;
- Erhöhte Toleranzschwellen für Materialien ohne Ursprungseigenschaften (von 10% auf 15%);
- Die Einführung einer "vollständigen Kumulierung", bei der die Herstellungsvorgänge auf mehrere Länder aufgeteilt werden können;
- Die Möglichkeit einer Zollrückzahlung importierter Waren.
Diese Vorschläge sind das Ergebnis zehnjähriger Verhandlungen, die nun vom Rat angenommen werden müssen. Erst dann kann die EU mit jedem Handelspartner die Einführung der neuen Vorschriften in die Ursprungsprotokolle vereinbaren.
Das Übereinkommen bleibt derzeit bei allen Vertragsparteien in vollem Umfang anwendbar. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, die neuen Regeln für die von ihnen gehandelten Waren anstelle der aktuellen Regeln anzuwenden. Diese Regeln sollen somit als Alternative gelten, bis der laufende Überprüfungsprozess des PEM-Übereinkommens abgeschlossen ist. Die Kommission plant, die Wirtschaftsteilnehmer und die nationalen Behörden über die neuen Möglichkeiten zu informieren.
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