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Zollmeldung EU
28.12.2015
Bonn (gtai) - Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll es in der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ein eigenes Kapitel geben. So soll gesichert werden, dass das Abkommen so ausgestaltet ist, dass es auch die speziellen handelsbezogenen Bedürfnisse von KMU erfasst.
Kleine und mittlere Unternehmen tragen in der Europäischen Union (EU) erheblich zu Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Innovation bei. Mit TTIP möchten EU und USA das Wachstum und die Entwicklung von KMU auf beiden Seiten des Atlantiks unterstützen. Die Kostenentlastungen durch den Abbau handelsbeschränkender Maßnahmen, Zollabbau, Vereinfachung von Zollabfertigung und regulatorische Zusammenarbeit werden sich auch auf KMU positiv auswirken. Kleine und mittlere Unternehmen können dabei sowohl als Exporteure als auch als Zulieferer von Exportunternehmen profitieren. Auch andere angestrebte Verbesserungen wie ein höherer Schutz gewerblicher Schutzrechte, Bürokratieabbau oder ein erleichterter Zugang zu US-amerikanischen Ausschreibungen können KMU nutzen. In den Bemühungen, den Investitionsschutz in TTIP möglichst KMU-freundlich auszugestalten ist in dem aktuellen EU-Vorschlag an die USA zum Investitionsschutz ausdrücklich festgelegt, dass KMU die Kosten des gegnerischen Anwalts allenfalls bis zu einer bestimmten Höhe tragen. Eine Verhandlung per Videokonferenz soll künftig möglich sein.
Geplant: Online Helpdesk und Small Business Committee
Laut Prognose des Instituts für Mittelstandsforschung, Bonn, wird aufgrund der konjunkturellen Erholung der US-Wirtschaft und des schwachen Euro der US-Markt in den nächsten Jahren den Spitzenplatz als Abnehmerland Nr. 1 für deutsche Waren und Dienstleistungen übernehmen. Ziel der Vertragsparteien EU und USA ist, dass KMU diesseits und jenseits des Atlantiks leichter in das jeweils andere Land verkaufen können bzw. leichter Waren beziehen können. Der Export in die USA würde für europäische KMU damit einfacher und attraktiver.
Um die geringere Internationalisierungserfahrung auszugleichen will die EU nach Erlass des Abkommens sicherstellen, dass kleine und mittlere Firmen über einen ausreichenden Zugang zu US- und EU-Marktinformationen verfügen. Sie plant einen kostenlosen US-Online Helpdesk, der den Firmen alle Informationen für Exporte nach, Importe aus oder Investitionen in den USA bietet, einschließlich Zölle und Nebenabgaben, Zollverfahren, Vorschriften sowie Geschäftschancen. Daneben soll in dem Abkommen ein sog. “Small Business Committee“ eingerichtet werden als Ansprechpartner für die kleinen Firmen zu Fragen im transatlantischen Handelsverkehr.
EU-Textvorschlag (Entwurf eines Kapitel X)
Die EU hat Anfang 2015 einen ersten Vorschlag für ein spezielles KMU-Kapitel (Entwurf eines Kapitel X, Art. X.X-E) veröffentlicht. Dieses sieht eine vertiefte Zusammenarbeit und bessere Information von KMU über Marktmöglichkeiten vor (“Kooperation zur Erhöhung des Handels und der Investitionschancen für KMU“, Art. X.1-E“). Die unter dem Transatlantic Economic Council (TEC) aufgenommenen Gespräche und der gegenseitige Austausch zwischen der International Trade Administration und der Generaldirektion Unternehmen der EU (aus dem z.B. auch das sog. „Enterprise Europe Network“ hervorgeht) sollen weiter ausgebaut werden, beispielsweise durch:
Informationsaustausch zur Steigerung transatlantischer Verbindungen und Geschäftsmöglichkeiten zwischen regionalen “Innovationsclustern“.
Fortsetzung der Arbeit in der Arbeitsgruppe Gewerblicher Rechtschutz zur Verbesserung der Information und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU auf diesem Gebiet.
Leichteren Zugang für KMU zu EU- und US-Vorschriften und anderen Informationsquellen, einschließlich eines “single information point“.
Austausch von “good practices“ in diesem Bereich.
Auslotung von Möglichkeiten zur Verbindung von EU- und US- Unternehmensprogrammen, wie z.B. Förderprogrammen für junge Unternehmen, Unternehmen im Besitz von Frauen, älteren Arbeitnehmern etc.
Informationsaustausch zu Initiativen zur finanziellen Unterstützung aufstrebender Unternehmen und/oder zur Ermutigung von Venture Capital und Investitionen in kleinen Firmen bieten (“exchange information on initiatives providing access to finance to support emerging growth companies and/or encouraging venture capital and investments in small companies“), um die Wettbewerbsfähigkeit der KMU auf internationalen Märkten zu erhöhen und um den bilateralen Handel zwischen diesen Unternehmen in EU und USA zu entwickeln.
Informationsaustausch zur Verbesserung der Möglichkeiten für KMU, im Partnerland jeweils geschäftlich tätig zu werden.
Aufgreifen anderer Themen auch auf Vorschlag von KMU.
Der von der EU vorgeschlagene Artikel zum Informationsaustausch (Art. X.2-E) sieht vor, dass jede Vertragspartei eine eigene Webseite einrichtet bzw. unterhält, auf der sie neben dem Abkommenstext, aller zugehörigen Anhänge und einer Kurzfassung spezifische Informationen für KMU hinsichtlich TTIP bereitstellt. Zu diesen gehören unter anderem:
Beschreibung der speziell für KMU relevanten Abkommensbestimmungen.
Zusatzinformationen, die eine Partei als nützlich für KMU bezeichnet, um von den Chancen des Abkommens zu profitieren.
Gegenseitige Verlinkung auf die jeweils andere Seite und auf Webseiten einschlägiger Behörden mit nützlichen Informationen sowohl auf föderaler als auch auf einzelstaatlicher Ebene über Zollregelungen, Regularien und Verfahren über gewerbliche Schutzrechte.
Verzeichnis bzgl. geltender technischer Vorschriften mit weiterführenden Informationen.
Sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen mit Bezug auf Import und Export.
Regeln zur öffentlichen Beschaffung sowie eine Datenbank mit Mitteilungen zur öffentlichen Auftragsvergabe ebenso wie andere relevante Informationen betreffend Chancen zur öffentlichen Beschaffung.
Verfahren zur Geschäftsregistrierung.
Informationen zu Programmen, die die Internationalisierung der KMU unterstützen.
Geplant sind ferner sonstige Informationen, die die Vertragsparteien als für KMU hilfreich erachten sowie diverse weitere Informationen für KMU.
Ferner wird ein sog. KMU-Komitee eingerichtet, bestehend aus Vertretern jeder Vertragspartei. Dieses erörtert Möglichkeiten, wie die Kooperation verstärkt werden kann, und koordiniert entsprechende Aktivitäten. Sollte das Abkommen erfolgreich abgeschlossen werden, wird der endgültige Text von EU und USA gemeinsam ausverhandelt.
Weiterführende Informationen (in englischer Sprache)