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Zollmeldung EWR Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Vorübergehende Ursprungsregeln im PEM-Raum

Ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen.

Von Melanie Hoffmann, Dr. Achim Kampf | Bonn

Das Ziel der mehrjährigen Verhandlungen der Europäischen Union (EU) mit den Partnerstaaten des Paneuropa-Mittelmeerraumes über die Modernisierung des Abkommens und der Ursprungsregeln war die Schaffung eines einzigen Revisions-Rechtsaktes. Ende 2023 konnte man sich nun auf ein modernisiertes Übereinkommen einigen, welches zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Bis dahin  kann der Exporteur im Warenverkehr mit anwendenden Vertragsparteien das Regionale Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) oder die Übergangsregeln anwenden. Da eine Einigung lange auf sich wartete, vereinbarte die EU in den letzten Jahren mit den Vertragsstaaten des derzeit geltenden Übereinkommens die alternativ geltenden Regelungen des Übereinkommens (Übergangsregeln). In diesem Zuge wurden die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen mit einem alternativ anwendbaren Regelwerk ergänzt. 

Zum Leitfaden "Guidance on transitional PEM rules"

Zum Hintergrund: Die Paneuropa-Mittelmeer-Zone ist ein Netzwerk von mehr als 60 Präferenzabkommen, die die 24 Teilnehmerländer untereinander geschlossen haben. Soweit als Bindeglied einheitliche Ursprungsregeln bestehen, führt dies zu Zollvergünstigungen.

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