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Zollmeldung Georgien
31.07.2015
Ab dem 1.8.15 sind in Georgien Milch- und Milchmischerzeugnisse entsprechend zu kennzeichnen. Bezeichnungen wie Milch, Rahm, Trockenmilch, Quark, etc. dürfen nur Milcherzeugnisse führen. Enthält das Produkt pflanzliche Fette, darf es nur als „milchenthaltendes Erzeugnis“ gekennzeichnet werden. Bis zum 1.8.16 dürfen dabei Zusätze „wie Milch“, „mit Milchgeschmack“ oder ähnliche Aussagen verwendet werden.
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit Geldstrafen und einem Verkaufsverbot für die entsprechenden Erzeugnisse geahndet.