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Zentralamerika: Investitionsrecht

Sowohl Guatemala als auch Honduras und Panama verfügen über Gesetze zur Förderung und zum Schutz von Investitionen.

Von Jan Sebisch | Bonn

Guatemala

Die guatemaltekische Gesetzgebung fördert ausländische Investitionen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Gesetz zur Förderung ausländischer Kapitalinvestitionen (Ley de Fomento de Inversión de Capital Extranjero). Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf natürliche und auch auf juristische Personen.

Unter Investitionen im Sinne dieses Gesetzes versteht man Kapital ausländischer Herkunft, das für den Erwerb von Produktionsanlagen verwendet wird, zur Herstellung, Vermittlung oder Verarbeitung von Gütern bestimmt ist sowie bei der Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet der Republik Guatemala verwendet wird (Art. 3 Gesetz zur Förderung ausländischer Kapitalinvestitionen).

Bestimmte Industriezweige (wie zum Beispiel die Bergbau- und Energieindustrie) sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes explizit ausgenommen. Etwaige Anträge auf Förderung von Investitionsprojekten sind bei guatemaltekischem Wirtschaftsministerium zu stellen.

Honduras

Gesetzliche Regelungen zum Investitionsrecht finden sich in Honduras im Gesetz über die Förderung und dem Schutz von Investitionen (Ley para la Promoción y Protección de Inversiones).

Nach Art. 1 hat der Staat ein vorrangiges Interesse an der Förderung und den Schutz von inländischen und ausländischen Investitionen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich gleichermaßen auf inländische und ausländische Investitionen, die materielle oder immaterielle Vermögenswerte erwerben, mit dem Ziel, Gewinne zu erzielen.

Als Investor im Sinne des Gesetzes über die Förderung und den Schutz von Investitionen gilt jede natürliche oder juristische Person, die eine Investition durchführen will (Art. 2 Gesetz über die Förderung und den Schutz von Investitionen). Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz des Investors spielen dabei keine Rolle.

Im Rahmen des Gesetzes gilt als ausländische Investition jede Art von Kapitaltransfer in das Staatsgebiet Honduras, der aus dem Ausland kommt, von einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person durchgeführt wird und der Produktion von Waren/oder Dienstleistungen oder der Erzielung eines Gewinns für die Person dient, die diesen Transfer vornimmt.

In Art. 3 des Gesetzes über die Förderung und den Schutz finden sich einige Sektoren, die für Investitionen beschränkt sind beziehungsweise speziellen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Hierunter fällt zum Beispiel die Beseitigung und Entsorgung von giftigen, gefährlichen oder radioaktiven Abfällen.

Panama

Gesetzliche Regelungen zum Investitionsrecht in Panama finden sich im Gesetz 54 vom 22. Juli 1998 über die rechtliche Stabilität von Investitionen in Panama (Ley Nº 54 de 22 de julio de 1998 Estabilidad Juridica las Inversiones). Das Gesetz zielt auf die Förderung und den Schutz von Investitionen in allen Wirtschaftssektoren des Landes ab. Nach Art. 1 fällt unter anderem die Bereitstellung von Kapital in der Form von Geld und Investitionsgüter unter den Begriff der Investitionen. Zuständige Behörde für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist das Ministerium für Handel und Industrie (Ministerio de Comercio e Industrias).

Im Rahmen des Gesetzes haben ausländische Investoren die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische Investoren (Art. 2 Gesetz über die rechtliche Stabilität von Investitionen in Panama).

Investoren können Investitionen von mehr als zwei Millionen US-Dollar in bestimmte qualifizierte Unternehmen beim Nationalen Investitionsregister des Ministeriums für Handel und Industrie registrieren lassen und von der Regierung eine Garantie erhalten, dass diese Investitionen nicht durch nachteilige Änderungen der Gesetze in den Bereichen Arbeitsverhältnisse, Steuern und Zölle für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren beeinträchtigt werden.

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