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Zollmeldung Indien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Indien - Senkung des Umsatzsteuersatzes für Elektrofahrzeuge

Bonn (GTAI) –  Das indische Finanzministerium teilt in einer Pressemitteilung mit, dass ab dem 1.8.19 der Steuersatz der indischen Umsatzsteuer (Goods and Services Tax – GST) für sämtliche Elektrofahrzeuge von derzeit 12 auf 5 Prozent gesenkt wird. Gleichzeitig reduziert sich der Steuersatz für Ladegeräte und Ladestationen von 18 auf 5 Prozent. Bei Importen wird die indische Umsatzsteuer als „Integrated Goods and Services Tax (IGST)“ neben dem Zoll („Basic Customs Duty“ – BCD), der Sozialabgabe („Social Welfare Surcharge“-SWS) und ggf. der Ausgleichsabgabe („Compensation Cess“) für bestimmte Personenkraftwagen und Motorräder erhoben.

 

Zentrale Verwaltung für indirekte Steuern und Zölle: http://www.cbic.gov.in

 

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