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ItalienGesellschaftsrecht, übergreifend / Wirtschaftsrecht, einschl. Wirtschaftsstraf- und -ordnungsstrafrecht
Recht
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Rechtsmeldung Italien Gesellschaftsrecht, übergreifend
21.06.2018
(GTAI) In Italien wurde ein neues Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen veröffentlicht, welches am 22. Juni 2018 in Kraft treten wird. Es dient insbesondere der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 in italienisches Recht und ändert das italienische Gesetz zum gewerblichen Eigentum (Codice della proprieta‘ industriale) sowie das italienische Strafgesetzbuch (Codice penale).
Das Gesetz konkretisiert die Definition von Geschäftsgeheimnissen im italienischen Gesetz zum gewerblichen Eigentum und passt sie an die Richtlinie an, sodass künftig auch Informationen mit kommerziellem Wert erfasst werden. Künftig können Maßnahmen auch gegen Personen ergriffen werden, die im Zeitpunkt des Erlangens eines Geschäftsgeheimnisses wussten oder wissen mussten, dass das Geschäftsgeheimnis von einem Dritten rechtswidrig erlangt wurde.
Eine weitere wichtige Änderung ist, dass ein Richter nach dem neuen Gesetz den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens untersagen kann, die ihnen durch das Verfahren bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse zu nutzen oder offen zu legen.
Schließlich führt das neue Gesetz auch zu Änderungen im italienischen Strafgesetzbuch. In Zukunft wird mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, wer rechtswidrig erlangte Geschäftsgeheimnisse benutzt oder offenlegt, um selber oder für Dritte einen Gewinn zu erlangen. Wird die Tat durch IT-Geräte durchgeführt, gilt eine verschärfte Strafe.
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