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Zollmeldung Japan
16.01.2015
Zwischen Japan und Australien ist am 15.1.2015 ein Freihandelsabkommen in Kraft getreten. Die Vertragsparteien haben einen fast vollständigen Abbau der Zölle vereinbart. Für gewerbliche Waren gelten differenzierte Abbauszenarien. Diese reichen von Zollfreiheit mit dem Inkrafttreten bis hin zu einem Abbau über 16 Jahre. Für landwirtschaftliche Waren wurden Quoten vereinbart. Das Abkommen enthält auch Regelungen zu Dienstleistungen und Investitionen.
Quelle: Australisches Ministerium für Auswärtiges und Handel (http://www.dfat.gov.au/fta/jaepa/)