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Zollbericht Kanada Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Das CUSMA oder USMCA ist das Nachfolgeabkommen zum North American Free Trade Agreement (NAFTA) zwischen den USA, Mexiko und Kanada.
05.06.2023
Von Susanne Scholl | Bonn
Das USMCA oder CUSMA (Canada-United-States-Mexico Agreement), wie es von kanadischer Seite bezeichnet wird, wurde am 30. November 2018 von den drei Vertragsstaaten unterzeichnet und trat am 1. Juli 2020 in Kraft.
Eine NAFTA-Neuverhandlung war bereits Wahlkampfziel des ehemaligen Präsidenten Donald Trump gewesen. Aus Sicht seiner Administration konnten US-Unternehmen nicht ausreichend von NAFTA profitieren. Als Grund dafür wurden unter anderem zu wenig straffe Ursprungsregeln insbesondere im Kfz-Sektor und ein nicht ausreichender Schutz geistigen Eigentums gesehen.
Die USMCA-Ursprungsregeln geben als ursprungsbegründend zumeist den Wechsel zu einer bestimmten Zolltarifposition oder -unterposition, auch aus einem anderen Kapitel des Zolltarifs oder das Erreichen eines bestimmten regionalen Wertschöpfungsanteils ("Regional Value Content") oder eine Kombination aus beidem vor. Der regionale Wertschöpfungsanteil liegt in verschiedenen Sektoren häufig höher als im NAFTA-Abkommen. Für den Kfz-Sektor einigten sich die Vertragspartner zum Beispiel auf eine Erhöhung des regionalen Wertschöpfungsanteils von 62,5 Prozent auf bis zu 75 Prozent nach der Nettokostenmethode.
Zusätzlich wurde vereinbart, dass Kfz-Hersteller künftig 40 bis 45 Prozent der Wertschöpfung von Arbeitern herstellen lassen müssen, die einen Mindestlohn 16 US Dollar erhalten.
Auch stellt USMCA eine Erhöhung der Zollfreigrenzen für Kuriersendungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sicher. In den USA beträgt diese Freigrenze 800 US Dollar. Kanada hat Zollfreigrenze von 20 kanadischen Dollar auf bis zu 150 kanadischen Dollar erhöht, in Mexiko beträgt die Zollfreigrenze 117 US$. Die großzügigeren Zollfreigrenzen sollen künftig vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen den grenzüberschreitenden Warenverkehr erleichtern.
Darüber hinaus soll das USMCA einen verbesserten Schutz des geistigen Eigentums sicherstellen. Dazu zählen unter anderem ein erhöhter Schutz an den Zollgrenzen vor gefälschten Produkten, der Schutz neuer geographischen Ursprungsbezeichnungen und der Schutz von Innovationen in der Pharmaindustrie.
Spezifische Vereinbarungen der Vertragspartner, zum Beispiel in den Sektoren Chemie, Kosmetik und medizinische Produkte sollen darüber hinaus die gegenseitige Anerkennung von regulatorischen Vorschriften weiter verbessern.
Das USMCA gilt 16 Jahre ab Inkrafttreten. Die Vertragsparteien sollen das Abkommen nach sechs Jahren überprüfen und gegebenenfalls um weitere 16 Jahre verlängern können.
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