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Branchen | Kasachstan | Automobilsektor

Rahmenbedingungen

Für die Einfuhr von Kfz und deren Registrierung sind in Kasachstan gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Zu beachten sind auch Bestimmungen der EAWU.

Von Jan Triebel | Almaty

Import, Vertrieb und Einsatz von Produkten der Kfz-Branche unterliegen in Kasachstan einer Pflichtzertifizierung beziehungsweise erfordern die Vorlage einer Übereinstimmungserklärung. Auf Ebene der EAWU, deren Mitglied Kasachstan ist, werden beim Import und der Registrierung von Kfz eine Fahrzeugtypgenehmigung (OTTS) von in der EAWU akkreditierten Zertifizierungsstellen sowie ein EAWU-konformes EAC-Zertifikat benötigt. Auskunft hierzu erteilt in Kasachstan das Nationale Zentrum für Akkreditierung.

Für das Einfuhrverfahren und Zölle ist in Kasachstan das staatliche Komitee für Einnahmen zuständig, das unter dem Dach des Finanzministeriums agiert. Um technische Standards und Normen kümmert sich KasStandard, ein staatliches Unternehmen im Geschäftsbereich des Handelsministeriums.

Die Ausstattung von Fahrzeugen mit einem Notrufsystem wird in der EAWU, und somit auch in Kasachstan, erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend. Nach einer Mitte 2022 auf EAWU-Ebene getroffenen Entscheidung greift diese Regelung nun frühestens ab 1. Februar 2023. Das technische Reglement der EAWU zur Sicherheit von Kfz sieht entsprechende Notrufsysteme vor.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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