Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen
Russland beschließt Kapitalverkehrskontrollen für Unternehmen
Die Zentralbank versucht mit Devisenkontrollen den Kapitalabfluss aus Russland zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden inzwischen teils gelockert, teils bis 31. März 2023 verlängert.
15.10.2022
Von Edda Wolf | Bonn
- Ausfuhrverbot für Devisenbeträge gelockert
- Devisenauszahlung für Auslandsgeschäftsreisen maximal 5.000 US-Dollar
- Devisentransfer auf Auslandskonten verboten
- Ausnahmen für Gebietsansässige vom Verbot des Devisentransfers auf Auslandskonten
- Devisentransaktionen zwischen Gebietsansässigen und Banken sind uneingeschränkt erlaubt
- Vergabe von Krediten an russische Tochterfirmen ausländischer Unternehmen
- Vergabe von Devisendarlehen an Ausländer
- Zwangsumtausch von Devisen für Exporteure abgeschafft
- Was bedeuten die Kapitalverkehrskontrollen für meine russische Tochtergesellschaft?
In Reaktion auf die massiven Sanktionen von EU und USA gegen Russland kam es zu erheblichen Turbulenzen an den Finanz- und Devisenmärkten. Der russische Rubel wertete um rund 30 Prozent ab. Für 1 Euro mussten am 28. Februar 2022 nachmittags mehr als 122 Rubel bezahlt werden. Russlands Zentralbank reagierte auf den Abwertungsdruck mit einer Verdopplung des Leitzinses von 9,5 Prozent auf 20 Prozent. Nachdem sich der Rubelkurs erholt hatte, wurde der Leitzins schrittweise gesenkt auf 7,5 Prozent (Stand seit: 19.09.2022).
Durch die Finanzsanktionen von EU, USA, Japan, Großbritannien und Schweiz ist der russische Staat von der Hälfte seiner für den Ernstfall aufgehäuften Devisenreserven in Höhe von 604,4 Milliarden US-Dollar abgeschnitten. Die Zentralbank kann den Rubelkurs an der Devisenbörse nicht stützen. Der Präsident und die Zentralbank der Russischen Föderation haben deshalb Gegenmaßnahmen ergriffen, um den Abfluss von Devisen zu unterbinden und die Finanzstabilität des Landes zu wahren.
Ausfuhrverbot für Devisenbeträge gelockert
Grundsätzlich darf die Gesamtsumme der mitgeführten Barmittel bei der Ausreise aus Russland 10.000 US-Dollar nicht überschreiten. Seit 2. März 2022 ist die Ausfuhr von Bargeld und Finanzinstrumenten in Fremdwährung im Wert von mehr als 10.000 US-Dollar aus Russland verboten (berechnet zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank am Tag des Exports). Rechtsgrundlage ist der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 81 vom 1. März 2022.
Allerdings hat Präsident Wladimir Putin die Bestimmungen seines entsprechenden Erlasses vom 1. März 2022 gelockert: Seit dem 15. Oktober 2022 dürfen Geldsummen, die über den Höchstbetrag hinausgehen, nach Genehmigung durch die russische Zentralbank ausgeführt werden. Die Erteilung von Genehmigungen würde in diesen Fällen und in der vom Verwaltungsrat der Notenbank festgelegten Weise durchgeführt. Die Zentralbank ist zudem befugt, offizielle Erläuterungen zur Umsetzung des Präsidialerlasses zu geben. Rechtsgrundlage ist der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 737 vom 15. Oktober 2022 „Über bestimmte Fragen der Umsetzung (Ausführung) bestimmter Arten von Transaktionen (Operationen)“.
Devisenauszahlung für Auslandsgeschäftsreisen maximal 5.000 US-Dollar
Die russische Zentralbank hat ein temporäres Sonderverfahren für Bargeldabhebungen für juristische Personen und Einzelunternehmer eingeführt. Gebietsansässige juristische Personen und Einzelunternehmer können Bargeld bis höchstens 5.000 US-Dollar - oder dem gleichen Betrag in Euro, Pfund Sterling oder japanischem Yen - nur zur Zahlung von Ausgaben für Auslandsgeschäftsreisen erhalten. In besonderen Fällen kann der Betrag auf Antrag bei der Zentralbank erhöht werden.
Diese Beschränkungen für den Erhalt von Devisen für Reisekosten galten ursprünglich vom 9. März bis zum 9. September 2022 und wurden am 1. August von der Zentralbank bis zum 9. März 2023 verlängert.
Die Obergrenze von 5.000 US-Dollar für juristische Personen für Reisekosten gilt für die gesamte Gültigkeitsdauer des temporären Verfahrens für Bargeldtransaktionen. Wenn jedoch ein ansässiges Unternehmen oder ein Einzelunternehmer Fremdwährungskonten bei verschiedenen Banken eröffnet hat, kann es/er bei jeder Bank einen Betrag im Gegenwert von 5.000 US-Dollar erhalten. Die Bargeldabhebung in anderen Währungen ist unbegrenzt. Dies erklärte die Zentralbank in einem Informationsschreiben mit FAQ vom 15. März 2022.
Über die Bargeldgrenze hinausgehende Kosten auf Auslandsdienstreisen können mit einer russischen Mir-Karte bezahlt werden, mit der im Ausland auch Bargeld abgehoben werden kann - in der Türkei, Vietnam, Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan, Südossetien, Abchasien.
Beschränkungen für Barabhebungen für Unternehmen und Einzelunternehmer in Russland
Verfahren für die Abhebung von Bargeld | Art der Devisen | |||
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| |||
Gebietsansässige | Gebietsfremde | Gebietsansässige | Gebietsfremde | |
Abhebungsgrenze | bis zu 5.000 US-Dollar (Der Betrag kann erhöht werden, aber nur nach Ermessen der Zentral- bank und nur in besonderen Fällen.) | Verbot der Bargeldabhebung:
| unbegrenzt zum Marktkurs am Tag der Ausgabe | |
Gründe für die Ausgabe von Bargeld | nur für die Bezahlung von Ausgaben für Auslandsdienstreisen | aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen |
Devisentransfer auf Auslandskonten verboten
Präsidialerlass Nr. 79 vom 28. Februar 2022
Seit 1. März 2022 ist es in Russland ansässigen natürlichen und juristischen Personen (Gebietsansässigen) gemäß Präsidialerlass Nr. 79 vom 28. Februar 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika sowie ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die sich ihnen angeschlossen haben" untersagt:
- Devisen auf ihre Konten bei Banken im Ausland zu überweisen,
- Devisen ohne Eröffnung eines Bankkontos mit Hilfe von elektronischen Zahlungsmitteln ausländischer Zahlungsdienstleister zu überweisen,
- Darlehen und Kredite in Fremdwährung an Gebietsfremde zu gewähren.
Damit sind Devisentransaktionen zur Bereitstellung von Fremdwährungen im Rahmen von Darlehens- und Kreditverträgen durch Gebietsansässige an Gebietsfremde seit 1. März 2022 verboten.
Laut den in der Presse zitierten Kommentaren der Zentralbank gilt „das Verbot der Gewährung von Fremdwährungsdarlehen an Gebietsfremde nur für neue Darlehen und nicht für die Bedienung der laufenden Schulden“. Daher ist davon auszugehen, dass die Beschränkung nur für die Gewährung neuer Kredite durch in Russland ansässige Kreditgeber an gebietsfremde Kreditnehmer gilt. Aufgrund einiger Unsicherheiten im Wortlaut des Erlasses kann diese Beschränkung jedoch von russischen Banken weit ausgelegt werden.
Präsidialerlass Nr. 81 vom 1. März 2022
Gemäß Präsidialerlass Nr. 81 vom 1. März 2022 „Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation“ bedürfen ab dem 2. März 2022 alle Transaktionen zur Erfüllung bestimmter Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mehr als 10 Millionen Rubel pro Kalendermonat einer Genehmigung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation. Betroffen sind im einzelnen:
- Geschäfte, die die Gewährung von Darlehen und Krediten (in Rubel) an Personen ausländischer Staaten, die "unfreundliche" Handlungen begehen, beinhalten;
- Devisentransaktionen zur Bereitstellung von Fremdwährungen im Rahmen von Darlehens- und Kreditverträgen durch Gebietsansässige zugunsten von Gebietsfremden;
- Gutschrift von Fremdwährung durch Gebietsansässige auf ihre bei Banken und anderen Finanzmarktorganisationen im Ausland eröffneten Konten (Einlagen) sowie Geldüberweisungen ohne Eröffnung eines Bankkontos unter Verwendung elektronischer Zahlungsmittel, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern bereitgestellt werden;
- Transaktionen, die das Eigentum an Immobilien und Wertpapieren begründen, mit ausländischen Personen, die mit sogenannten "unfreundlichen Staaten" verbunden sind;
- Transaktionen, die das Eigentum an Immobilien und Wertpapieren begründen, wenn es sich bei diesen Transaktionen um Wertpapiere und Immobilien handelt, die nach dem 22. Februar 2022 von ausländischen Personen, die keine Personen ausländischer Staaten sind, die "unfreundliche" Handlungen begehen, von Personen ausländischer Staaten, die "unfreundliche" Handlungen begehen, erworben werden;
- Erfüllung von Verpflichtungen zur Zahlung von Miete, Leasing und anderen Zahlungen im Rahmen von Verträgen über den Erwerb, das Leasing, die Vermietung von Luftfahrzeugen, Hilfstriebwerken und Flugzeugtriebwerken an ausländische Gläubiger, bei denen es sich um ausländische Personen handelt, die mit sogenannten "unfreundlichen Staaten" verbunden sind (Satz 1 wurde ab 15. April 2022 durch den Untersatz "a.1" ergänzt - Regierungsverordnung Nr. 627 vom 9. April 2022).
Mehr zu den Regelungen des Erlasses Nr. 81 lesen Sie im GTAI-Bericht "Russland zahlt nur noch in Rubel an ausländische Gläubiger".
Die Verordnung der russischen Regierung Nr. 295 vom 6. März 2022 beinhaltet die Regeln für die Erteilung von Genehmigungen für Transaktionen von Gebietsansässigen mit Gebietsfremden (ausländischen Unternehmen und Personen) zum Zweck der Umsetzung des Präsidialerlasses Nr. 81. Eine solche Genehmigung muss bei der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation beantragt werden.
Präsidialerlass Nr. 95 vom 5. März 2022
Der Präsidialerlass Nr. 95 vom 5. März 2022 "Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern" erlaubt es russischen Gläubigern, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern aus sogenannten "unfreundlichen Staaten" in Rubel nachzukommen, anstatt in der vertraglich vereinbarten Fremdwährung. Mehr hierzu im GTAI-Bericht "Russland zahlt nur noch in Rubel an ausländische Gläubiger".
Präsidialerlass Nr. 430 vom 5. Juli 2022
Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in den Präsidialerlassen Nr. 79 vom 28. Februar 2022, Nr. 81 vom 1. März 2022 und Nr. 95 vom 5. März 2022 beschlossen wurden, wird mit dem Präsidialerlass Nr. 430 vom 5. Juli 2022 "Über die Rückführung von Fremdwährungen und Währung der Russischen Föderation durch Gebietsansässige, die an Außenwirtschaftstätigkeiten teilnehmen“ folgendes festgelegt:
1.a) Seit 10. August 2022 können Dividenden und Gewinnausschüttungen russischer Unternehmen wieder leichter auf ausländische Konten überwiesen werden. Die Erleichterung gilt für in Russland ansässige juristische und natürliche Personen (Residenten). Sie dürfen Erträge russischer Aktiengesellschaften oder von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Geschäftspartnerschaften und Produktionsgenossenschaften auf Konten (Depots) bei Banken im Ausland gutschreiben lassen. Diese ausländischen Kreditinstitute müssen aber Tochtergesellschaften autorisierter Banken sein, die eine Lizenz der Russischen Zentralbank für Bankgeschäfte mit Devisen haben (siehe auch Protokoll der Sitzung des Unterausschusses der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation Nr. 78/1 vom 10. August 2022).
1.b) Die Bestimmungen von Punkt 3 Buchstabe b des Präsidialerlasses Nr. 79 vom 28. Februar 2022 gelten in den Fällen, in denen die Gutschrift von Fremdwährungen und die Überweisung von Geldern mit dem Transfer von Geldern durch Gebietsansässige verbunden ist, die diese als Dividenden auf Aktien russischer Aktiengesellschaften oder als Gewinnausschüttung russischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften und Produktionsgenossenschaften erhalten haben.
2. Die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation wird ermächtigt, Beschränkungen zu erlassen:
- für die Gutschrift von Fremdwährungen durch Gebietsansässige auf ihre bei Banken und anderen Finanzmarktorganisationen im Ausland eröffneten Konten (Depots),
- für Geldüberweisungen ohne Eröffnung eines Bankkontos unter Verwendung elektronischer Zahlungsmittel, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern bereitgestellt werden.
3.+4. Die Artikel 3 und 4 beziehen sich auf die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus Eurobonds russischer Schuldner an ausländische Gläubiger.
5. Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus Konsortialkrediten: Russische juristische Personen (z.B. Unternehmen) = Schuldner im Rahmen von Konsortialkreditverträgen oder von Verträgen, die zur Sicherung der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen einer russischen juristischen Person (Kreditnehmer eines Konsortialkreditvertrags) geschlossen wurden, bei denen die Zahlstellen der Kreditgeber ausländische, mit sogenannten "unfreundlichen Staaten" verbundene Personen sind, können ihre Zahlungsverpflichtungen aus diesen Verträgen gegenüber ansässigen Gläubigern erfüllen, indem sie ihnen die geschuldeten Gelder überweisen:
- in der durch den jeweiligen Kreditvertrag festgelegten Zahlungswährung oder
- auf Antrag des Gläubigers in Rubel oder
- in der Währung, die durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und der russischen juristischen Person (Schuldner) über das Verfahren zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger festgelegt ist. Dies unter Umgehung solcher Zahlstellen, die berechtigt sind, Gelder von russischen juristischen Personen (Schuldnern) gemäß diesen Verträgen entgegenzunehmen.
6. Für die Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Eurobonds und Konsortialkrediten gemäß den Bestimmungen dieses Erlasses werden die in § 11 des Präsidialerlasses Nr. 95 vom 5. März 2022 vorgesehenen Genehmigungen erteilt, sofern russische juristische Personen die Bestimmungen der Ziffern 4 und 5 dieses Erlasses erfüllen oder auf der Grundlage eines Beschlusses der russischen Regierung.
7. Die russische Zentralbank wird ermächtigt, offizielle Erklärungen zur Anwendung des Präsidialerlasses Nr. 430 abzugeben. Weitere Details sind im Schreiben der Zentralbank von Russland Nr. 03-12/7976 vom 19. August 2022 „Über die Anwendung des Erlasses Nr. 430“ geregelt.
Die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation hat das Recht, Beschränkungen für die Gutschrift von Devisen durch Gebietsansässige auf ihre Konten bei ausländischen Banken sowie für Geldüberweisungen ohne Eröffnung eines Bankkontos zu erlassen. Dies bestätigt die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1651 vom 19. September 2022 "Über Änderungen der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 6. März 2022". |
Auslandsüberweisungen von Gebietsfremden bis 31. März 2023 untersagt
Bis zum 31. März 2023 gilt ein Verbot für Überweisungen ins Ausland gebietsfremder natürlicher und juristischer Personen aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, von Konten russischer Banken, Makler und Treuhandverwalter (Informationsschreiben vom 1. April 2022 und Informationsschreiben vom 29. September 2022 der russischen Zentralbank).
In einem Informationsschreiben vom 7. Juni 2022 bekräftigte die russische Zentralbank: Das Verbot von Auslandsüberweisungen durch juristische Personen aus Ländern, die Sanktionen verhängt haben, bleibt in Kraft. Das Verbot des Transfers von Geldern durch Gebietsfremde aus Russland heraus bleibt solange bestehen, wie die Devisenreserven der Russischen Föderation eingefroren sind. "Wir werden die Investitionen, die Ausländer aus "unfreundlichen Ländern" in Russland getätigt haben, genauso behalten, wie sie unsere Gold- und Devisenreserven behalten“, erklärte Finanzminister Anton Siluanov am 27. Mai 2022 während eines Vortrags an der Finanzuniversität.
Ausnahmen für Gebietsansässige vom Verbot des Devisentransfers auf Auslandskonten
Das Verbot der Überweisung von Rubel oder Devisen von Gebietsansässigen auf Konten bei ausländischen Banken gilt nicht für folgende Fälle:
(1) Überweisung von Rubel durch ein gebietsansässiges Unternehmen oder einen Einzelunternehmer auf sein Konto (Einlage) bei einer ausländischen Bank, einschließlich zum Zwecke der anschließenden Konvertierung in Fremdwährung, die auf das eigene Konto oder das Konto einer anderen Person bei einer ausländischen Bank überwiesen werden kann. (Punkt 1.1 der Offiziellen Klarstellung der Zentralbank von Russland Nr. 4-OR vom 16.04.2022).
- Dazu muss eine in Russland ansässige Person jedoch ein Rubelkonto bei einer ausländischen Bank haben.
- Es gibt keine Beschränkungen für die Höhe des Rubelbetrags, die auf ausländischen Konten gutgeschrieben werden. Die einzige Einschränkung ist, dass nicht jede ausländische Bank mit Rubel arbeitet.
(2) Seit 14. März 2022 gestattet das russische Finanzministerium sowohl Unternehmen als auch Bürgern in bestimmten Fällen, Devisen von ihren Konten bei ausländischen Banken zu überweisen:
- Gebietsansässige Unternehmen dürfen Devisen auf ihre bei Banken und anderen Finanzmarktorganisationen im Ausland eröffneten Konten überweisen, um die laufende Geschäftstätigkeit ihrer Filialen und Repräsentanzen zu finanzieren. Die Summe der Überweisungen darf jedoch die Finanzierung im Vorjahr (Jahr 2021) nicht übersteigen.
- Gebietsansässige können von Gebietsfremden erhaltene Devisen in Form von Löhnen, Mieten, Kupons und Dividenden aus Wertpapieren und anderen Zinszahlungen auf ihre Konten bei ausländischen Banken überweisen.
- Quellen: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Regierungskommission zur Überwachung ausländischer Investitionen in Russland Nr. 7 vom 10.03.2022, Information des Finanzministeriums vom 14.03.2022
(3) Gebietsansässige dürfen seit 6. März 2022 innerhalb der Betragsgrenzen Devisen auf ihre Konten bei ausländischen Banken überweisen. Der Betrag darf also die von der russischen Zentralbank festgelegten Höchstgrenzen für solche Auslandsüberweisungen nicht überschreiten. Dabei dürfen die Gelder sowohl über Bankkonten als auch über elektronische Geldbörsen (eCash) transferiert werden. Zu den Betragsgrenzen für Auslandsüberweisungen für Privatpersonen siehe den Beitrag: "Zentralbank schränkt Zugang zu Devisen für Privatpersonen ein" -> "Einschränkungen für Überweisungen ins Ausland". (siehe Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 6.03.2022 und Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Unterausschusses der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation Nr. 26 vom 6. April 2022).
(4) Gebietsansässige dürfen Devisen von gebietsfremden juristischen Personen (Unternehmen) auf ihre Konten bei Banken und anderen Finanzmarktinstitutionen im Ausland gutschreiben, als Rückzahlung im Rahmen von zwischen diesen Gebietsansässigen und Gebietsfremden geschlossenen Darlehensverträgen, sofern diese Darlehen zuvor von den Gebietsansässigen von ihren bei Banken im Ausland eröffneten Konten (Einlagen) gewährt wurden. Diese Genehmigung gilt vom 23. Mai bis zum 1. September 2022. (siehe Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 6.03.2022 und Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle der ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation Nr. 52/3 vom 23. Mai 2022)
(5) Gebietsansässige Exporteure dürfen seit 6. Juni 2022 wieder Fremdwährungserlöse aus Exportgeschäften auf ihren ausländischen Konten gutschreiben. Allerdings unter der Bedingung, dass diese Erlöse wieder nach Russland zurückgeführt und ggfs. geltende Bedingungen für den Zwangsumtausch in Rubel erfüllt werden. Dies hat die dem russischen Finanzministerium angegliederte Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation beschlossen. Diese Lockerung betrifft das Verbot des Präsidialerlasses Nr. 79 vom 28. Februar 2022, welches die Überweisung von Devisen ins Ausland untersagt.
Quellen: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Unterausschusses der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation Nr. 59/1 vom 6. Juni 2022, Information des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 7. Juni 2022
(6) Das Finanzministerium erlaubt Gebietsansässigen, Devisen aus Aktienverkäufen auf ausländischen Konten gutzuschreiben: Gebietsansässige dürfen ihren bei ausländischen Banken und anderen Finanzmarktorganisationen eröffneten Konten Gelder in Fremdwährung (Devisen) gutschreiben, die sie von Gebietsfremden im Rahmen von Wertpapiergeschäften erhalten haben. Die Regierung hat Gebietsansässigen auch erlaubt, Gelder, die sie aus der Einlösung von Wertpapieren bei einer ausländischen Verwahrstelle, einer ausländischen Bank oder einer anderen ausländischen Finanzmarktorganisation erhalten, auf ausländischen Konten gutzuschreiben. "Diese Genehmigung der Unterkommission gilt ohne zeitliche Begrenzung ab dem 17. Juni 2022", teilte das Finanzministerium in einer Erklärung vom 22. Juni 2022 mit.
Gebietsansässige und Gebietsfremde im Sinne des Außenwirtschaftsrechts
Gebietsansässige (Residenten, Deviseninländer)
Gebietsfremde (Nicht-Residenten, Devisenausländer)
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Devisentransaktionen zwischen Gebietsansässigen und Banken sind uneingeschränkt erlaubt
Fremdwährungstransaktionen zwischen Gebietsansässigen (also auch den russischen Tochterfirmen ausländischer Unternehmen) und von der Zentralbank zugelassenen Banken sind ohne Einschränkungen erlaubt, einschließlich solcher, die mit der Bereitstellung, dem Transfer (Rückgabe) von Bargeld im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung über eine Kreditbeteiligung zusammenhängen (Föderales Gesetz Nr. 132-FZ vom 1. Mai 2022).
Vergabe von Krediten an russische Tochterfirmen ausländischer Unternehmen
Russische Banken dürfen Kredite an Gebietsansässige für Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten in Russland vergeben, auch wenn diese unter der Kontrolle ausländischer Unternehmen stehen, die mit Staaten verbunden sind, die Sanktionen gegen Russland erlassen haben. Dies geht aus dem Protokoll der Sitzung des Unterausschusses der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation Nr. 5 vom 9. März 2022 hervor.
Vergabe von Devisendarlehen an Ausländer
Bis zum 1. Oktober 2022 können in Russland ansässige juristische und natürliche Personen Darlehen in Fremdwährungen an gebietsfremde Unternehmen und Personen (Nicht-Residenten) vergeben. Die Empfänger müssen aber aus sogenannten befreundeten Staaten stammen, die keine Sanktionen gegen den russischen Staat, russische Unternehmen oder russische Bürger verhängt haben. Der Rechtsbegriff "gebietsansässige juristische und natürliche Personen" umfasst auch die in Russland registrierten Tochterfirmen ausländischer Unternehmen und Ausländer mit Hauptwohnsitz in der Russischen Föderation. (siehe Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Unterausschusses der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation Nr. 75/3 vom 20. Juli 2022).
Russische Banken können Negativzinsen auf Einlagen in Fremdwährung von Unternehmen festlegen
Russische Banken dürfen Negativzinsen auf Einlagen juristischer Personen (Unternehmen) in Fremdwährung festlegen. Durch das Bundesgesetz Nr. 292-FZ vom 14. Juli 2022 Artikel 1 wurde im Föderalen Gesetz "Über Banken und Banktätigkeit" Artikel 29 ein neuer zweiter Teil mit folgendem Wortlaut wird hinzugefügt: "Der Vertrag über eine Bankeinlage in ausländischer Währung, bei der der Einleger eine juristische Person ist, kann vorsehen, dass das Kreditinstitut gleichzeitig mit der Verzinsung eine Provisionsgebühr erhebt, die dem Konto belastet wird, auf das die Einlage eingezahlt wurde. Die besagte Gebühr kann den Betrag der Zinsen auf den Einlagenbetrag übersteigen, den das Kreditinstitut im Rahmen eines solchen Bankeinlagenvertrags zu zahlen hat." |
Zwangsumtausch von Devisen für Exporteure abgeschafft
Die Verpflichtung für Exporteure, einen erheblichen Anteil ihrer Einnahmen in Devisen zu verkaufen, wurde am 10. Juni 2022 abgeschafft. Die Entscheidung gilt sowohl für die Ausfuhr von Waren als auch für Dienstleistungen, Arbeiten und die Ergebnisse geistiger Tätigkeit, sowie für Ausfuhrverträge in jeder beliebigen Fremdwährung (Information des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 10. Juni 2022).
Künftig soll die Regierungskommission zur Kontrolle von ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation festlegen, welcher Anteil der Erlöse zum Umtausch abgeführt werden muss, und die russische Zentralbank soll eine Frist für den Umtausch bestimmen, heißt es im Präsidialerlass Nr. 360 vom 9. Juni 2022.
Zur Erinnerung: Die Pflicht zum Umtausch von Devisen für Exporteure war am 28. Februar 2022 eingeführt und später schrittweise gelockert worden. Ursprünglich sollte diese Regelung bis zum 1. September 2022 gelten.
Devisen-Zwangsumtausch | ab 28.02.2022 | ab 21.04.2022 (für Beträge ab 19.04.2022) | ab 23.05.2022 | ab 26.05.2022 | ab 10.06.2022 |
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Höhe des Prozentsatzes der Deviseneinnahmen | 80% | 80% | 50% | 0% | |
Frist in Anzahl der Geschäftstage | 3 | 60 | -- |
Quellen: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 79 vom 28. Februar 2022, geändert und ergänzt durch den Präsidialerlass Nr. 126 vom 18. März 2022 und den Präsidialerlass Nr. 360 vom 9. Juni 2022
Was bedeuten die Kapitalverkehrskontrollen für meine russische Tochtergesellschaft?
Es ist schwierig, möglicherweise in Russland vorhandene Cash-Bestände ins Ausland zu verlagern.
Für gelieferte Waren oder bezogene Dienstleistungen kann weiterhin bezahlt werden, allerdings ist insbesondere bei Dienstleistungen zu beachten, dass die Leistungen tatsächlich erbracht wurden und dieses auch nachgewiesen werden kann.
Wenn die russische Tochtergesellschaft dringend Liquidität benötigt, sind Zahlungen weiterhin möglich, bedürfen allerdings eines Grundes (beispielsweise Darlehensgewährung, Einlage ins Vermögen, Dienstleistungserbringung etc.).
Aus banktechnischer Sicht ist ferner zu berücksichtigen, dass zehn russische Banken aus dem SWIFT-System ausgeschlossen und davon fünf Banken zusätzlich gelistet wurden (ihre Vermögenswerte in der EU wurden eingefroren und es gilt ein Bereitstellungsverbot). Russische Tochterbanken westeuropäischer Kreditinstitute sind bislang von diesen Restriktionen nicht betroffen. Sollte die eigene russische Hausbank betroffen sein, ist kurzfristig ein Konto bei einer nicht sanktionierten Bank zu eröffnen.
Strafen für Verstöße gegen das Devisenrecht verringert
Durch das föderale Gesetz Nr. 235-FZ vom 13.Juli 2022 wurde Artikel 15.25 des russischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (KOAP) geändert. Dadurch verringern sich auch die Strafen für Verstöße gegen die Devisenvorschriften. Ferner wurden Fälle festgelegt, in denen eine administrative Haftung zukünftig nicht mehr vorgesehen ist. Nach den neuen Vorschriften wird die Geldstrafe für Devisenrechtsverstöße gegen Unternehmen auf 20 bis 40 Prozent des Betrags der Transaktionssumme festgesetzt. Gegen die verantwortlichen Personen kann eine Geldstrafe in Höhe von 20 bis 40 Prozent der Devisentransaktionssumme, jedoch nicht mehr als 30 000 Rubel, verhängt werden. Zuvor betrug - gemäß Artikel 15.25 Teil 1 des russischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - die Geldstrafe für Devisenrechtsverstöße 75 bis 100 Prozent der Transaktionssumme. Gegen die verantwortlichen Personen wurde eine Geldstrafe von 20.000 bis 30.000 Rubel verhängt. |