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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen, Devisenkontrollen

Sanktionierte Banken dürfen Devisengeschäfte einstellen

Russlands Präsident hat befristete Sonderverfahren für die Erfüllung von Verpflichtungen aus Fremdwährungseinlagen und Eurobonds eingeführt.

Von Edda Wolf | Bonn

Russische Banken, deren Fremdwährungsguthaben aufgrund von Sanktionen im Ausland eingefroren wurden, können Transaktionen mit Unternehmen und Einzelunternehmern in diesen Währungen aussetzen. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete den neuen Erlass Nr. 529, der am 8. August 2022 in Kraft trat. Das Verfahren ist vorübergehend und soll so lange gültig bleiben, bis die Sanktionen gegen Russland aufgehoben werden.

Der Erlass sieht ein vorläufiges Sonderverfahren zur Erfüllung von:

  • Verpflichtungen aus Verträgen über Bankkonten/-einlagen in ausländischer Währung (Fremdwährung) und
  • Verpflichtungen aus Anleihen, die von ausländischen Verwahrstellen ausgegeben wurden (Eurobonds), vor.

Sanktionierte Banken können Devisengeschäfte aussetzen

Russische Banken, deren Fremdwährungsguthaben im Ausland eingefroren sind, können dem Erlass zufolge vorübergehend auf Geschäfte in der/n betroffenen Währung/en verzichten und bestimmte Transaktionen aussetzen. Sie brauchen Devisenverbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Konten und Depots vorübergehend nicht zu erfüllen. Dies schließt das Einfrieren von Guthaben und das Aussetzen von Abhebungen und Überweisungen ein. Betroffen sind nur Gelder, die nach dem Inkrafttreten des Erlasses am 8. August 2022 bei den Banken eingegangen sind.

Wenn Auslandskonten russischer Banken gesperrt sind, dürfen sie:

  • die Transaktionen auf Konten und Einlagen von Unternehmen (inklusive Kreditinstitute) und Einzelunternehmern in der Währung, zu der die Banken keinen Zugang mehr haben, bis zur Aufhebung der Sanktionen aussetzen;
  • im Einvernehmen mit dem Kunden die Forderungsrechte aus dem mit einem ausländischen Kreditinstitut abgeschlossenen Konto-/Depotvertrag auf ihn übertragen.

Werden Verbindlichkeiten in einer bestimmten Fremdwährung vorübergehend nicht erfüllt, so werden die eingezahlten Gelder ab dem 8. August 2022 nicht verzinst. Der Geschäftsbank werden keine Strafen und Zinsen für die Verwendung der Gelder in Rechnung gestellt.

Gleichzeitig darf der Betrag der ausgesetzten Devisenverbindlichkeiten gegenüber Kunden den Wert der eingefrorenen Vermögenswerte der Bank (also der Forderung der russischen Bank gegenüber einer ausländischen Bank für die eingefrorene Währung) nicht übersteigen. Diese Parameter werden anhand der Berichte festgelegt, die der russischen Zentralbank am Tag der Einführung der Beschränkungen vorgelegt werden.

Wenn die Einlagen von Unternehmen in einer bestimmten Fremdwährung mehr Gelder enthalten, als der russischen Bank im Ausland eingefroren wurden, werden die Verpflichtungen auf Bankkonten im Verhältnis zu den Anteilen ausgesetzt. Die Verpflichtungen auf Einlagen (Depots) werden hingegen nicht ausgesetzt. Sind die Einlagen jedoch geringer als die eingefrorenen Guthaben, werden die Verbindlichkeiten auf den Konten vollständig und die Verbindlichkeiten auf den Einlagen (Depots) im Verhältnis zu den Bruchteilen ausgesetzt.

Zentralbank reguliert Bankgebühren auf Devisenüberweisungen

Der Präsidialerlass gibt der russischen Zentralbank das Recht, einen Höchstwert für die Provisionen der sanktionierten Banken auf Überweisungen in Devisen festzusetzen. "Dem Vorstand der Zentralbank der Russischen Föderation wird das Recht eingeräumt, die Höchstwerte der Gebühren festzulegen, die russische Kreditinstitute von ihren Kunden für Geldüberweisungen in Fremdwährung erheben, wenn restriktive Maßnahmen gegen diese Kreditinstitute verhängt werden", heißt es im Dokument.

Zahlungen in Rubel auf Eurobonds erlaubt

Ferner sieht der Präsidialerlass vor, dass der russische Staat und russische Kommunen (Moskau, Sankt Petersburg) im Falle von Sanktionen ihre Zahlungsverpflichtungen aus Eurobonds in Rubel erfüllen können. Demnach sind russische Schuldner berechtigt, auf der Grundlage einer entsprechenden Genehmigung ein Rubel-Konto vom Typ D bei einer russischen Bank auf den Namen eines gebietsfremden oder gebietsansässigen Eurobond-Inhabers, dessen Rechte von einer ausländischen Verwahrstelle verbucht werden, zu eröffnen, um ihre Zahlungsverpflichtungen aus Eurobonds zu bedienen. Die Zahlungen in Rubel werden mit Zustimmung des Eurobond-Inhabers auf dieses Konto überwiesen.

Zahlungen auf Eurobonds an gebietsansässige Inhaber und an ausländische Personen aus "freundlichen Ländern", deren Rechte von einer ausländischen Verwahrstelle verbucht werden, können in Rubel auf deren Konten bei russischen Banken gutgeschrieben werden.

Ein gebietsansässiger Anleihegläubiger, der aufgrund von Sanktionen keine Zahlungen von einer ausländischen Verwahrstelle erhalten kann, ist berechtigt, seinen Anspruch auf die Schuld an seine ausländischen Gläubiger abzutreten.

Details zu den Rubel-Konten vom Typ D regelte die russische Zentralbank in ihrem Beschluss "Über die Einrichtung eines Regimes für das Rubel-Konto vom Typ D" vom 11. August 2022.

Mehr hierzu im GTAI-Bericht "Russland bedient Staatsanleihen nur noch in Rubel".

Zentralbank will Entdollarisierung des Bankensystems beschleunigen

Am 4. August 2022 kündigte die russische Zentralbank Pläne an, die Entdollarisierung des russischen Finanzsystems zu beschleunigen und zusätzliche Maßnahmen einzuführen, um die Geschäfte der Banken in Dollar und Euro zu reduzieren. Gleichzeitig erklärte die Währungshüterin, dass der Aufkauf von gesperrten Vermögenswerten nicht in Erwägung gezogen werde, da dies mit einer massiven Geldemission verbunden wäre.

Am 8. August 2022 schlug die Zentralbank vor, die Aufschläge für Fremdwährungskredite in Abhängigkeit von der "Freundlichkeit" des Ausgabelandes der Währung zu ändern. Auch dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Nutzung von US-Dollar und Euro im Bankensystem zu verringern.

Infolge der Sanktionen der G7-Staaten wurden Devisenreserven der russischen Zentralbank im Wert von über 300 Milliarden US-Dollar (in Dollar, Euro, Pfund) im Ausland eingefroren. Hinzu kommen eingefrorene Auslandsguthaben sanktionierter russischer Geschäftsbanken.

Internetlink zum Erlass

Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 529 vom 08.08.2022 "Über das vorläufige Verfahren der Vollstreckung von Verpflichtungen aus auf Fremdwährung nominierte Bankkonten (Einlagen) und Verpflichtungen aus von ausländischen Organisationen ausgegebenen Anleihen"


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