Recht kompakt | Spanien | Entsendung
Checkliste für Entsendungen nach Spanien
Mitarbeitende müssen bei Entsendung nach Spanien diverse Nachweise mit sich führen. Die Entsendemeldung muss grundsätzlich vor Arbeitsbeginn getätigt werden.
18.05.2022
Von Nadine Bauer | Bonn
Folgende Unterlagen sind während des gesamten Entsendezeitraumes bereitzuhalten:
- A1-Bescheinigung
- Entsendemeldung nach Art. 5 Ley 45/1999 (grundsätzlich entbehrlich, wenn Entsendedauer maximal acht Tage beträgt)
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsbescheinigungen/Lohnzettel
- Arbeitsstundennachweise
- Arbeitserlaubnis, sofern Arbeitnehmende aus Drittstaaten beschäftigt werden.
Die Dokumente müssen physisch am Arbeits-/Einsatzort vorliegen, die elektronische Form reicht in der Regel nicht aus. Sollten diese Dokumente nicht bereitgehalten werden, drohen empfindliche Bußgelder.