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Recht kompakt | Spanien | Entsendung

Checkliste für Entsendungen nach Spanien

Mitarbeitende müssen bei Entsendung nach Spanien diverse Nachweise mit sich führen. Die Entsendemeldung muss grundsätzlich vor Arbeitsbeginn getätigt werden.

Von Nadine Bauer | Bonn

Folgende Unterlagen sind während des gesamten Entsendezeitraumes bereitzuhalten:‎

  • A1-Bescheinigung‎
  • Entsendemeldung nach Art. 5 Ley 45/1999 (grundsätzlich entbehrlich, wenn Entsendedauer maximal acht Tage beträgt)
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsbescheinigungen/Lohnzettel
  • Arbeitsstundennachweise
  • Arbeitserlaubnis, sofern Arbeitnehmende aus Drittstaaten beschäftigt werden.

Die Dokumente müssen physisch am Arbeits-/Einsatzort vorliegen, die elektronische Form reicht in der Regel nicht aus. Sollten diese Dokumente nicht bereitgehalten werden, drohen empfindliche Bußgelder.

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