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Rechtsmeldung Tansania Steuerrecht

Änderungen im tansanischen Steuerrecht

Die tansanische Präsidentin hat am 30. Juni 2021 das Finanzgesetz 2021 in Kraft gesetzt. Darin sind verschiedene Änderungen vorgesehen, beispielsweise beim Steuerverfahren.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Nach dem neuen Gesetz wurde unter anderem der Begriff der Betriebsstätte erweitert. Danach beurteilt sich regelmäßig, ob ein Unternehmen vor Ort Körperschaftsteuer bezahlen muss. Die Begriffserweiterung betrifft Unternehmen, die in Tansania einen nicht unabhängigen Vertreter beauftragen. Dieser gilt künftig als Betriebsstätte, wenn er befugt ist, für seinen Auftraggeber Verträge zu schließen, Rechnungen auszustellen oder ein Warenlager unterhält. Auch ein Vertreter, der gewöhnlich Aufträge für seinen Auftraggeber abschließt, gilt als Betriebsstätte.

Darüber hinaus wurde der Einkommensteuersatz bei der zweitniedrigsten Schwelle von 9 auf 8 Prozent reduziert. Diese Schwelle gilt für Einkommen zwischen 3.240.001 und 6.240.000 Tansania-Schilling (ca. 1.190 bzw. 2.290 Euro). Beim Handel mit landwirtschaftlichen und tierischen Produkten fällt künftig eine Quellensteuer in Höhe von 2 Prozent an, es sei denn, Genossenschaften verkaufen diese Produkte.

Im Bereich der Mehrwertsteuer wurde die Liste der mehrwertsteuerfreien Produkte und Dienstleistungen erweitert. Dazu gehören unter anderem Waren und Dienstleistungen im Rahmen einer staatlichen bzw. einer Finanzierung durch Gebermittel oder Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Naturkatastrophen oder Unglücken. Außerdem entfällt die Mehrwertsteuer bei Lieferungen nach Sansibar bei Verbringung auf das tansanische Festland.

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