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Rechtsquellen in Thailand
Bei der Ausgestaltung des thailändischen Rechtssystems wurde auf kontinentaleuropäische und angelsächsische Rechtsordnungen zurückgegriffen. Dies gilt vor allem für das Zivilrecht.
03.06.2022
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Das Königreich Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie; Gesetzgebungsorgan ist das Parlament, das aus zwei Kammern, dem Repräsentantenhaus und dem Senat, besteht. Staatsoberhaupt ist der König. Er ernennt den Ministerpräsidenten (wobei die Gegenzeichnung des Präsidenten des Repräsentantenhauses erforderlich ist) und die Mitglieder des Kabinetts.
Seit 2014 fungierte die "National Legislative Assembly" als vom Militärrat ernanntes Parlament. Der Regierungschef war zugleich Vorsitzender des Militärrats "National Council for Peace and Order" (NCPO). Im März 2019 fanden erstmals seit 2014 wieder Wahlen zum Repräsentantenhaus statt und der NCPO wurde im Juli 2019 aufgelöst.
Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung des Königreiches Thailand. Der neue Verfassungsentwurf wurde am 6. April 2017 ratifiziert.
Das thailändische Zivilrecht ist zum größten Teil im Zivil- und Handelsgesetzbuch (Civil and Commercial Code; CCC) geregelt.
Thailand ist Gründungsmitglied der Gemeinschaft der südostasiatischen Staaten (Association of Southeast Asian Nations, ASEAN), Mitglied der Vereinten Nationen, der Asia-Pacific Economic Cooperation (APEC), der Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP), der Asian Development Bank, der Gruppe der 77 (G 77) und der Welthandelsorganisation (WTO) sowie des Internationalen Währungsfonds (International Monetary Fund, IWF/IMF) und der Weltbank. Die Verhandlungen mit der EU zu einem Freihandelsabkommen sind seit 2014 ausgesetzt.