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Branchen | Ungarn | Automobilsektor

Rahmenbedingungen

Auf dem Markt gelten das Einfuhrregime, Standards und Normen der Europäischen Union.

Von Waldemar Lichter | Budapest

Für das Einfuhrverfahren und Zölle ist die Nationale Steuer- und Zolladministration zuständig, für technische Standards und Normen das Institut für Standardisierung.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.). 

Am 1. Januar 2015 trat in Ungarn das sogenannte EKÁER-System zu Frachtkontrollen und Meldepflicht für Gütertransporte für straßengebührenpflichtige Fahrzeuge (>3,5 t) in Kraft. Diese waren in der stark von Zulieferungen abhängigen Kfz-Industrie auf Kritik gestoßen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens rund 163 Millionen Euro (davon mindestens circa 131 Millionen aus Eigenproduktion) können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte vereinfachte Meldungen abgeben. Ab 1. Januar 2021 sind nur noch Transporte von aus steuerrechtlicher Sicht „sensiblen“ Waren (etwa Nahrungsmittel oder Bekleidung) meldepflichtig. Nähere Informationen dazu sind bei der AHK Ungarn erhältlich.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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