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Zollmeldung USA Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
01.06.2018
Bonn (GTAI) – Seit 1.6.2018 sind die angekündigten Strafzölle in Kraft. Eine befristete Ausnahmeregelung für Waren mit Ursprung in der EU und anderen Herkunftsländern wurde nicht verlängert (s. auch Meldung vom 4.5.2018). Weiterhin ausgenommen von den Strafzöllen auf Stahl sind Waren mit Ursprung in Argentinien, Australien, Brasilien und Südkorea. Ausnahmen von den Strafzöllen auf Aluminium gelten weiterhin für Waren mit Ursprung in Argentinien und Australien.
Quelle: Erlass 9758 des US-Präsidenten vom 31.5.2018 zu Aluminium und 9759 zu Stahl